Kindernotbetreuung für Psychotherapeut*innen

Am Donnerstag, 09.4.2020 hat das Krisenkabinett der Landesregierung die „Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus“ verabschiedet. Darin ist die Liste der Berufsgruppen erweitert, die Anspruch auf eine Kindernotbetreuung haben. Im §2 Satz 10, w) werden nun explizit auch alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und- therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und – therapeuten aufgeführt.

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