PP und KJP dürfen Corona-Schnelltests abrechnen
Seit dem 8. März 2021 dürfen Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sich und ihr Praxispersonal testen. Sie beschaffen sich hierfür PoC-Tests und können die Tests bis zu zehnmal im Monat durchführen.