Änderungsantrag 28 zu § 117 im GVWG stoppen – Ausbeutung in Psychotherapeut*innen-Aus- und Weiterbildung darf nicht zementiert werden!

Änderungsantrag 28 zu § 117 im GVWG stoppen – Ausbeutung in Psychotherapeut*innen-Aus- und Weiterbildung darf nicht zementiert werden!

Im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz wurde im November 2019 eine Neuformulierung des §117 SGB V, Absatz 3c verabschiedet, die die Vergütung der Aus- und Weiterbildung regelt. Damit verfolgte der Gesetzgeber das Ziel die Vergütung für die PiAs zu verbessern und für die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) ein angemessenes Gehalt zu sichern.

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