Maskenpflicht in der Psychotherapie

Maskenpflicht in der Psychotherapie

Zum 1. April 2022 ist eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurde die hessische Corona-Schutzverordnung angepasst und die Maskenpflicht in weiten Teilen beendet. Gemäß einer Auskunft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) zählen psychotherapeutische Praxen nicht dazu. Das bedeutet, dass seit dem 1. April 2022 keine gesetzliche Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen mehr besteht.

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