GKV-BStabG beschlossen – und jetzt? Bericht zur Fortbildung

GKV-BStabG beschlossen – und jetzt? Bericht zur Fortbildung

Die Sorge ist groß – die geplanten Änderungen werfen zahlreiche Fragen auf: Wie konnte es dazu kommen? Was hat die Kammer eigentlich beigetragen? Wer war involviert? Was bedeutet das alles und wie geht es nun weiter?

Aus diesem Anlass hat die PTK Hessen kurzfristig eine Online-Veranstaltung angeboten. Ziel der Fortbildung war es, die aktuellen Entwicklungen einzuordnen, Hintergründe transparent zu machen und den Teilnehmer*innen Orientierung in der komplexen politischen und rechtlichen Situation zu geben. Über 800 Mitglieder und Interessierte folgten der Einladung.

Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten!

Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten!

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab.