Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen auf Rekordniveau
Psychische Erkrankungen sind so oft Grund für Krankschreibungen wie nie zuvor. Betroffene fallen dabei oft wochenlang aus, während sie auf eine dringend benötigte Behandlung warten.
Psychische Erkrankungen sind so oft Grund für Krankschreibungen wie nie zuvor. Betroffene fallen dabei oft wochenlang aus, während sie auf eine dringend benötigte Behandlung warten.
Die Sorge ist groß – die geplanten Änderungen werfen zahlreiche Fragen auf: Wie konnte es dazu kommen? Was hat die Kammer eigentlich beigetragen? Wer war involviert? Was bedeutet das alles und wie geht es nun weiter?
Aus diesem Anlass hat die PTK Hessen kurzfristig eine Online-Veranstaltung angeboten. Ziel der Fortbildung war es, die aktuellen Entwicklungen einzuordnen, Hintergründe transparent zu machen und den Teilnehmer*innen Orientierung in der komplexen politischen und rechtlichen Situation zu geben. Über 800 Mitglieder und Interessierte folgten der Einladung.
Die aktuellen Zahlen zeigen erneut deutlich: Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steigt weiter an. Nach dem Zi-Trendreport 2025 wurden im vergangenen Jahr bundesweit 14,6 Millionen Behandlungsfälle in Psychotherapie und Psychiatrie verzeichnet.
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) wurden gravierende Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung beschlossen. Aber: Es bleibt Hoffnung auf Nachbesserung durch den Entschließungsantrag.
Der Bundestag hat heute das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Zahlreiche Gespräche mit Politiker*innen, Anhörungen, Stellungnahmen, öffentliche Aufklärung durch die Psychotherapeutenkammern und Aktionsbündnisse, tausende gingen auf die Straße und haben demonstriert – die Bemühungen der vergangenen Monate bleiben ungesehen und ungehört.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat dem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stattgegeben und den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung vorläufig ausgesetzt.
BPtK und Landespsychotherapeutenkammern warnen vor tiefen Einschnitten in die Versorgung bei überhasteter Verabschiedung des Gesetzes.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab.
Am 10. Juli wird der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) abstimmen. Der Gesetzentwurf sieht bisher eine Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor. Wir sehen diese geplante Deckelung ambulanter Leistungen mit größter Sorge!