4. Delegiertenversammlung am 15. und 16. Juli 2022

19.07.2022 | Kategorien: |

Am 15. Und 16. Juli 2022 fand die vierte Delegiertenversammlung (DV) der fünften Wahlperiode statt. Ziel der Sitzung war in erster Linie die Verabschiedung der hessischen Weiterbildungsordnung (WBO) für Psychotherapeut*innen.

Weiterbildungsordnung

Am 15. und 16. Juli 2022 fand die vierte Delegiertenversammlung (DV) der fünften Wahlperiode statt. Ziel der Sitzung war in erster Linie die Verabschiedung der hessischen Weiterbildungsordnung (WBO) für Psychotherapeut*innen. Nach abschließenden Vorträgen, konstruktiven Diskussionen und Änderungsanträgen, wurde dieses Ziel am zweiten Tag erreicht. Mit 96 Prozent der Stimmen wurde die WBO beschlossen – ein historischer Moment für die Kammer.

Nach Prüfung durch das Hessische Ministerium soll die WBO zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Auf Kammerseite steht im nächsten Schritt die verfeinerte Umsetzung der Weiterbildungsordnung in die Richtlinien und die Formulierung von Handlungskompetenzen an. Musterrichtlinien sollen auf dem nächsten Deutschen Psychotherapeutentag beschlossen werden. Daran wird sich die PTK Hessen orientieren. In diesem Kontext wurde auch das geplante eLogbuch angesprochen, eine digitale Aufzeichnung der Weiterbildung. Aktuell ist noch nicht absehbar, wann dieses realisiert werden kann.

Ausführliche Informationen zur WBO finden Sie hier.

Finanzierung der Weiterbildung

Wie Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter berichtete bleibt die Finanzierung der Weiterbildung sowohl für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen sowie für die Psychotherapeut*innen ungeregelt. Bislang ist ausschließlich im Heilberufegesetz und in der Weiterbildungsordnung die Hauptberuflichkeit und eine „angemessene Vergütung“ verankert. Die PTK Hessen will eine Integration der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen ins Hessische Krankenhausgesetz erreichen, um eine bessere Verhandlungsbasis zu schaffen. Dazu sollen zwei Paragrafen im SGB V verändert werden ($120 und §75 a) und damit eine gesetzliche Basis für die Finanzierung erzielt werden und auch die Krankenkassen in eine Finanzierung einzubinden.

Resolutionen

Insgesamt drei Resolutionen hat die DV im Rahmen der Sitzung verabschiedet. Unter dem Titel „Weiterbildung von Psychotherapeut*innen im Hessischen Krankenhausgesetz verankern“ fordert die PTK Hessen einen gesetzlichen Auftrag zur Weiterbildung für Psychotherapeut*innen, um eine Refinanzierung dieser Weiterbildung für Kliniken in Hessen in Entgeltverhandlungen zu unterstützen. Mit Blick auf die geplante Beschleunigung der Digitalisierung sowie eine Änderung der Regelung im Umgang mit der elektronischen Patientenakte hin zu Opt-Out anstatt Opt-In, spricht sich die Kammer in einer weiteren Resolution für den Datenschutz aus: „Gesundheitsbezogene Daten müssen geschützt bleiben!“. Zuletzt fordert die Kammer, dass die Arbeitsleistung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung durch eine angemessene Vergütung entsprechend der tariflichen Eingruppierung des akademischen Grundberufes (basierend auf dem vorausgegangenen Studienabschluss) erfolgen muss.

Alle Resolutionen finden Sie hier.

off