4,5 Prozent Honorarkürzung vorerst gestoppt

10.07.2026 | Kategorie:

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat dem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stattgegeben und den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung vorläufig ausgesetzt.

4,5 Prozent Honorarkürzung vorerst gestoppt

Landessozialgericht Berlin hat dem Eilantrag der KBV stattgegeben

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat dem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stattgegeben und den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung vorläufig ausgesetzt. Das Gericht sieht erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Eine endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen. Wann das LSG über die Klage in der Hauptsache entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Für die psychotherapeutischen Praxen bedeutet dies vorerst eine Entlastung.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts ist ein wichtiger erster Schritt, um die geplante Honorarkürzung zu korrigieren. Eine gute psychotherapeutische Versorgung braucht stabile Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung. Gerade angesichts des weiterhin hohen Bedarfs an psychotherapeutischer Unterstützung ist eine Honorarkürzung ein absolut falsches Zeichen - für die Patient*innen, und auch für uns als Psychotherapeut*innen. Wir begrüßen daher, dass die rechtlichen Fragen sorgfältig geprüft werden und hoffen auf eine Entscheidung, die unserem Engagement gerecht wird und die Versorgung langfristig stärkt.

Dr. Heike Winter

Präsidentin, PTK Hessen