Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten!

08.07.2026 | Kategorie:

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab.

Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten!

BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab