Anhörung zur geplanten Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfegesetz im hessischen Landtag
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Hessen hat einen Entwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (PsychKHG) eingebracht. Hintergrund ist das Bestreben der Landesregierung, nach den jüngsten Gewalttaten in Magdeburg, Aschaffenburg und anderen Orten die Sicherheit im Land zu erhöhen. Bereits zu Jahresbeginn wurde beim Landeskriminalamt die Task Force PAVG (Psychisch Auffällige / Vielschreiber / Gewalttäter) eingerichtet. Diese Einheit überprüft alle Personen in Hessen, die im polizeilichen Auskunftssystem aktuell mit einem personengebundenen Hinweis (PHW) auf psychische und Verhaltensstörungen (PSYV) vermerkt sind. Ergänzend ist anzumerken, dass das Bundeskriminalamt seit einiger Zeit das Programm „Hessen Data“ verwendet, welches auf dem umstrittenen System Palantir basiert.
Am 3. September 2025 fand im Gesundheitspolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags eine Anhörung zur geplanten Änderung von §28.3 und 4 des PsychKHG statt. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass psychisch erkrankte Patient*innen, die aufgrund einer Fremdgefährdung nach dem PsychKHG untergebracht waren, nach ihrer Entlassung dem Ordnungsamt gemeldet werden sollen.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen verfasste hierzu eine Stellungnahme, die von Vizepräsidentin Else Döring während der Anhörung vorgetragen wurde. Die Sitzung dauerte von 14:00 bis 21:00 Uhr und umfasste Beiträge von 36 Expert*innen aus verschiedenen Bereichen: Kommunalvertretungen (Städtetag, Landkreistag und kreisfreie Städte), Gesundheitsämtern, Stadt Frankfurt, Datenschutzbeauftragten, Richterbund, Verbänden (DGPS, HKG, Paritätischer Wohlfahrtsverband), öffentlichem Gesundheitsdienst, Polizeipräsidium, sozialpsychiatrischem Dienst, leitenden Ärzt*innen psychiatrischer und forensischer Kliniken sowie von Betroffenen- und Angehörigenverbänden. Auch Ministerin Diana Stolz sowie ihre Staatssekretärin Frau Optendrenk nahmen an der Sitzung teil.
Die Mehrheit der Teilnehmenden kritisierte den Gesetzentwurf und betonte die Notwendigkeit einer Verbesserung der psychiatrischen Versorgung, insbesondere durch einen Krisendienst. Besonders für jene Gruppe psychisch erkrankter Personen, die eine Behandlung ablehnen und nach einer Unterbringung ohne weiteres Angebot entlassen werden, sei ein spezifisches, niedrigschwelliges Versorgungsangebot erforderlich. Darauf verwies insbesondere Dr. Andreas Reif und nahm Bezug auf die Stellungnahme der DGPPN. Lediglich der Richterbund sprach sich ausdrücklich für die Gesetzesänderung aus.
Eine Auswertung der Anhörung ist für den 5. November 2025 vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierungskoalition die vorgetragenen Einwände berücksichtigt und ihre Position überdenkt.
