Anspruch auf kostenfreie erste Kopie der Behandlungsakte im BGB angepasst

10.02.2026 | Kategorie:

Durch eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird künftig ausdrücklich klargestellt, dass Patient*innen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte haben.

Anspruch auf kostenfreie erste Kopie der Behandlungsakte im BGB angepasst

Neue Regelungen im BGB zur Einsicht in die Patientenakte