Berliner Appell
Gemeinsame Erklärung der Bundespsychotherapeutenkammer und der Landespsychotherapeutenkammern zum GKV-BStabG
Am 10. Juli wird der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) abstimmen. Der Gesetzentwurf sieht bisher eine Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor. Wir sehen diese geplante Deckelung ambulanter Leistungen mit größter Sorge und stellen Folgendes
fest:
01
Wir stehen für eine effiziente psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapeutische Praxen helfen Betroffenen vor Ort. Freiberufliche Praxen sind keine anonymen oder renditeorientierten Einrichtungen, sondern Menschen sind für Menschen da, für Menschen jeden Alters, sozialer Herkunft und Schweregrads der Erkrankung. Damit bilden die Praxen einen wichtigen Grundstein für ein funktionierendes Gemeinwesen – ob in der Großstadt oder im ländlichen Raum. Wir wollen diese Strukturen stärken und erhalten.
02
Wir wollen die GKV finanziell stabilisieren und das Gesundheitssystem gezielt reformieren. Es ist Verantwortung aller Akteur*innen, das Gesundheitssystem gezielt zu reformieren und die GKV-Finanzen zukunftsfest zu stabilisieren. Zu dieser Verantwortung bekennen wir uns. Aber: Die GKV kann nicht stabilisiert werden, indem die ambulante psychotherapeutische Versorgung destabilisiert wird. Denn die entstehenden Versorgungslücken verursachen deutlich höhere Gesamtkosten (mehr stationäre Aufenthalte, Beeinträchtigung der schulischen und beruflichen Bildung, steigende AU-Zeiten, höhere Krankengeldzahlungen, mehr Erwerbsminderungsrenten etc.).
03
Wir appellieren an den Bundestag, die im GKV-BStabG vorgesehene Budgetierung und die damit unausweichlich verbundenen Versorgungseinbußen zu verhindern. Budgetierung jedweder Form bedeutet im Klartext: Deckelung von Versorgung. Folge: drastisch weniger ambulante Therapieplätze, noch längere Wartezeiten. Zum einen aufgrund der damit verbundenen Deckelung der halben Versorgungsaufträge. Zum anderen aufgrund der Gefährdung der Wirtschaftlichkeit auch von Praxen mit vollem Versorgungsauftrag, weil steigende Kosten nicht mehr aufgefangen werden können. Das kann angesichts der angespannten Versorgungsrealität niemand wollen.
Wir appellieren!
Wir sind überzeugt: Die mit der Budgetierung verbundenen gravierenden Einschnitte wären gesundheitspolitisch unverantwortbar. Wir appellieren nachdrücklich an den Bundestag, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen für die Zukunft zu stärken und eine Budgetierung, die das direkte Gegenteil bewirken würde, zu verhindern.
