BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ aktualisiert

13.01.2026 | Kategorie:

Die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde 2025 als „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für gesetzlich Krankenversicherte wird seitdem automatisch eine ePA angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Bisher bestehende Probleme mit Blick auf den Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen konnten mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Befugniserweiterung und Bürokratieentlastung in der Pflege (BEEP) weitreichend gelöst werden.

BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ aktualisiert

Neue gesetzliche Regelungen zur ePA

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