Bundeskabinett: Weitere Einschnitte in der Psychotherapie beschlossen

30.04.2026 | Kategorie:

Der Bericht der Finanzkommission diente als Vorlage für den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums – das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gestern wurde dieser vom Bundeskabinett beschlossen und wird nun im nächsten Schritt im Bundestag beraten.

Bundeskabinett: Weitere Einschnitte in der Psychotherapie beschlossen

Seit dem 1. April 2026 gilt die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent – und das in einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sind und schon heute oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.

Doch damit nicht genug: Die Finanzkommission Gesundheit hat weitere Einsparmaßnahmen vorgeschlagen, die zusätzlich auf die Psychotherapie abzielen. Der Bericht der Finanzkommission diente als Vorlage für den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums – das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gestern wurde dieser vom Bundeskabinett beschlossen und wird nun im nächsten Schritt im Bundestag beraten.

Unter anderem wird demnach die extrabudgetäre Vergütung gestrichen und die Vergütung damit wieder in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Die Folge: eine weitere drastische Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen und ein variabler Punktwert, der die Bewertung der Leistungen unsicher und wechselhaft macht. Außerdem fällt der Zuschlag für Kurzzeittherapien weg und die Honorarsteigerungen werden gedeckelt. Diese Maßnahmen sind nicht nur gesundheitspolitisch problematisch, sondern auch volkswirtschaftlich kurzsichtig, denn Psychotherapie spart nachweislich Folgekosten.