Bundestag beschließt Krankenhauszukunftsgesetz

18.09.2020 | Kategorien: |

"Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie"

Der Bundestag hat am heutigen 18. September 2020 nach zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP den Gesetzesentwurf zum Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen. Linke und Grüne hatten sich enthalten, die AfD stimmte gegen den Entwurf.

Aus dem Bundeshaushalt sollen für eine "modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser" rund drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Auswirkungen hat das neue Gesetz auch auf die Psychotherapie: Es beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Das wird allgemein als Fortschritt und - wie es die Bundespsychotherapeutenkammer ausdrückt - als "Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie" angesehen. Die Mindestvorgaben müssen nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden, sondern orientieren sich an Mindestvorgaben pro Patient*in.

An dieser Stelle wird allerdings Kritik laut, da die veranschlagten 50 Minuten pro Patient*in pro Woche zwar eine Steigerung gegenüber früheren Vorgaben darstellen, dieses jedoch nach Expertenmeinung kaum ausreichen dürften. Sie entsprechen den Behandlungszeiten in der ambulanten Psychotherapie, es ist jedoch davon auszugehen, dass stationäre Fälle deutlich schwerwiegender und damit auch behandlungsintensiver sind.

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