DiGA dürfen nicht Therapie ersetzen

04.08.2020 | Kategorie:

Die Psychotherapeutenkammer des Landes Hessen begrüßt grundsätzlich den Fortschritt der Digitalisierung, warnt aber vor Substitution.

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet in seinem Artikel Digitale-Gesundheitsanwendungen-Apps auf Rezept ab August, dass die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz in die Regelversorgung der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung eingeführte „App auf Rezept“ näherrückt. Ärzte und Psychotherapeuten sollen noch im Agust erste digitale Gesundheitsanwendungen, so genannte DiGA, verordnen können. Voraussetzungen dafür sind, dass die App ein Prüfungsverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen hat und in einem neu zu schaffenden Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen ("DiGA-Verzeichnis") gelistet ist. Die Psychotherapeutenkammer des Landes Hessen begrüßt grundsätzlich den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Psychotherapie, warnt in diesem Fall aber davor, dass es keinesfalls zu einer Substitution kommen darf. DiGA können die Psychotherapie allenfalls unterstützend begleiten, nicht ersetzen. Außerdem bleibe trotz Prüfverfahren die Frage offen, wie Therapeuten und damit letzten Endes auch die Patienten wirksam vor unwirksamen Apps geschützt werden können.

(Photo by Tommy Tong on Unsplash)

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