FinanzKommission Gesundheit legt ihren Bericht vor
Psychotherapie von weiteren Einsparmaßnahmen betroffen neben den Honorarkürzungen
Die am 30.03.26 veröffentlichten Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit, die zur Stabilisierung der Beiträge in der GKV eingesetzt wurde, macht auch Vorschläge zu weiteren Einschränkungen der Psychotherapie. Das heißt es wird zusätzlich zu den Honorarkürzungen, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen wurden, weitere Einsparmaßnahmen im Bereich der Psychotherapie geben. Die Kommission schlägt eine globale Begrenzung der Vergütungssteigerung vor, das bedeutet: die Vergütungen für alle Bereiche aber auch für die Psychotherapie soll langsamer steigen. Und das nach den jetzt schon erfolgten Honorarkürzungen.
Die Zuschläge für die Kurzzeittherapie sollen gestrichen werden, was eine weitere Honorarminderung bedeutet. Am bedeutsamsten für die Honorare ist die Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsorientiert Gesamtvergütung. Dies würde eine weitere Honorarkürzung bedeuten - damit würden die psychotherapeutischen Leistungen wieder budgetiert. Vor allem für die hälftigen Praxissitze würde dies eine Leistungsbegrenzung bedeuten. Dadurch würden ambulante psychotherapeutische Leistungen finanziell stärker gedeckelt. Diese Maßnahmen gehen eindeutig zulasten der psychotherapeutischen Versorgung und werden diese perspektivisch verschlechtern.
Die geplanten Eingriffe setzen in einem Bereich an, der schon jetzt stark belastet ist. Gleichzeitig bleibt der kontinuierlich steigende Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung unberücksichtigt. Besonders kritisch ist der vorgesehene Wegfall finanzieller Zuschläge bei sinnvollen Behandlungsangeboten wie der Kurzzeittherapie. Damit werden ausgerechnet solche Behandlungsinstrumente geschwächt, die eine zeitnahe und zugleich effiziente Versorgung ermöglichen.
Die Vorschläge der FinanzKommission widersprechen den tatsächlichen Versorgungsbedarfen. Wir beobachten seit Jahren eine steigende Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung, während viele Praxen bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten. Wenn in dieser Situation Leistungen begrenzt und finanzielle Mittel gekürzt werden, bedeutet das konkret: weniger Behandlungsplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschlechterung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen. Das ist Sparen am falschen Ende auf Kosten der Patient*innen.
Bereits heute ist die ambulante psychotherapeutische Versorgung vielerorts durch eine hohe Auslastung der Praxen geprägt. Weitere Einschränkungen drohen diese Situation zu verschärfen und fördern perspektivisch eine Verlagerung von Behandlungen in den stationären Bereich.
Die Sparmaßnahmen, sollten sie so umgesetzt werden, treffen insbesondere den ländlichen Raum. Sie würden Behandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und vulnerable Gruppen einschränken und die Einführung der neuen Weiterbildung verhindern. Sollte die Weiterbildung nicht in Gang kommen, fehlt uns der psychotherapeutische Nachwuchs
Demonstration in Frankfurt am Main
Neben den bereits beschlossenen Honorarkürzungen verschärfen die zusätzlichen Sparvorschläge der FinanzKommission den Druck auf die psychotherapeutische Versorgung weiter. Die Belastung für die psychotherapeutische Versorgung verschärft sich damit nochmals erheblich. Vor diesem Hintergrund ruft das Bündnis Psychotherapie Hessen zur Teilnahme an einer Demonstration auf: Am Samstag, den 11. April 2026, um 15:00 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main wird ein deutliches Zeichen für den Wert der Psychotherapie und gegen Honorarkürzungen sowie weitere Sparmaßnahmen gesetzt. Kommen Sie zur Demo und seien Sie mit uns laut! Weiter Infos finden Sie hier.
