Beschwerdeverfahren – was passiert, wenn sich jemand bei der Kammer über mich beschwert?
Am 9. Oktober 2025 veranstaltete die PTK Hessen eine Online-Fortbildung zu einem Thema: Was geschieht, wenn sich jemand bei der Kammer über mich beschwert? In dieser Fortbildung wurde der Blick dafür geöffnet, was geschieht, wenn Patient*innen, Angehörige oder Kolleg*innen formell Beschwerde über ein*e Psychotherapeut*in bei der Kammer einreichen. Sie bot einen praxisnahen Einblick in die Arbeit des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses und zeigte anhand konkreter Abläufe, wie Beschwerden geprüft und bearbeitet werden. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Rudolf Stark, Vorstand der PTK Hessen, gemeinsam mit Christina Bogdanski, Vorsitzende des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses (BSA). Sie stellten vor, welche typischen Fragestellungen und Herausforderungen sich aus Beschwerdeverfahren ergeben und boten zusätzlich die Möglichkeit für individuelle Fragen sowie Tipps um Unsicherheiten im Umgang mit Beschwerden abzubauen.
Aufsichtspflicht und gesetzliche Grundlagen
Zu Beginn erläuterte Prof. Dr. Rudolf Stark die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kammer im Rahmen des Hessischen Heilberufsgesetzes. Beschwerden, die in Hessen praktizierende Psychotherapeut*innen betreffen, müssen demnach von der Kammer aufgenommen und bearbeitet werden, um die Wahrung der Berufsordnung sicherzustellen. Stark betonte, dass es bei der Bearbeitung der Fälle jedoch „nicht darum gehe, die eigenen Leute in die Pfanne zu hauen, sondern den Sachverhalt korrekt aufzuklären“. Größere Verletzungen der Berufsordnung, welche u.a. Gerichtsverfahren nach sich ziehen, seien eher die Ausnahme als die Regel.
Christina Bogdanski stellte im Anschluss den typischen Ablauf des Beschwerdeverfahrens vor: Eingehende Beschwerden werden zunächst daraufhin geprüft, ob tatsächlich ein Kammermitglied betroffen ist und ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung möglich ist. Belastende und entlastende Umstände werden laut Bogdanski gleichermaßen ermittelt und führen nur bei hinreichendem Verdacht zur Einleitung eines Verfahrens. Der kammerinterne Beschwerde- und Schlichtungsausschuss (BSA) der PTK wurde als eine Besonderheit in Hessen herausgestellt. Dieser Ausschuss sammelt alle Informationen im Vorfeld und prüft einen Fall bevor er selbigen inklusive einer Einschätzung an den Vorstand weiterleitet.
Typische Beschwerdeanlässe und Erfahrungen
Bogdanski gab zudem einen Einblick in die häufigsten Beschwerdethemen, dazu gehörten Abstinenzverletzungen, abwertendes oder diskriminierendes Verhalten und Therapieabbruch/-ende. Bogdanski hob hervor, dass viele Beschwerden auf Missverständnissen beruhten und durch frühzeitige Kommunikation geklärt werden könnten. Die Geschäftsstelle der Kammer diene dabei als niedrigschwellige Anlaufstelle, die Ratsuchende inklusive ihrer Beschwerde an den Ausschuss weiterleite.
Austausch und Resonanz
Im Anschluss an die Präsentationen entwickelte sich eine angeregte Diskussion, in der zahlreiche Fragen aus der Praxis aufgegriffen und beantwortet wurden. Themen wie Aktenanforderungen, der Umgang mit negativen Online-Bewertungen oder die Rolle der Kammer bei wiederkehrenden Beschwerdefällen wurden eingehend besprochen.
Die Fortbildung bot den Teilnehmenden einen strukturierten Einblick in das Verfahren der Kammer und in die Arbeit des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses. Sie verdeutlichte, dass Beschwerden nicht als reine Kritik verstanden werden - sondern als Teil beruflicher Verantwortungsübernahme. Durch die praxisnahen Einblicke und den offenen Austausch war die Veranstaltung für die Teilnehmenden informativ und gewinnbringend und ein gelungener Beitrag zur Förderung von Transparenz und Professionalität im Berufsalltag.
Weitere Infos zu den Rechten von Patient*innen finden sie hier.
