Für Psychiatrie-Kliniken mit leitliniengerechter Psychotherapie!

28.10.2019 | Kategorie:

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Delegierte der Psychotherapeutenkammer fordern: Menschenrechte und Ethik-Standards umfassend sicherstellen

Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen kritisiert die sogenannte „Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“, die vom Gemeinsamen Bundesschuss (G-BA) vorgelegt wurde, als völlig unzureichend: „In Pflege und Psychotherapie wird deutlich mehr qualifiziertes Personal benötigt, um eine wirksame Behandlung sicherstellen und die aktuellen ethischen und auch menschenrechtlichen Standards in Psychiatrien einhalten zu können“.

 

In einer in Wiesbaden (am 26. 10.) verabschiedeten Resolution fordert die Delegiertenversammlung deshalb Gesundheitsminister Jens Spahn und das Bundesgesundheitsministerium auf, dieses Papier zu beanstanden und den G-BA zu verpflichten, unverzüglich Regelungen zu treffen, die eine leitliniengerechte Behandlung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Nach Überzeugung der Delegierten ist der G-BA seiner Aufgabe, endlich Personalmindeststandards vorzulegen, die sich an aktuellen und evidenzbasierten Behandlungsleitlinien orientieren (wie es vom PsychVVG bereits im Jahr 2016 vorgesehen wurde!), mit diesem Papier nicht nachgekommen: „Dieses Papier ist deshalb auch keine Richtlinie, nach der die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik künftig ausgerichtet werden kann.“

„Psychisch kranke Menschen haben ein Recht auf ein zeitgemäßes Therapieangebot“

„Psychisch kranke Menschen haben ein Recht auf ein zeitgemäßes Therapieangebot“, heißt es in der Resolution. Zu diesem Therapieangebot muss nach Überzeugung der Psychotherapeutenkammer Hessen künftig deutlich mehr Psychotherapie gehören. So sieht das G-BA-Papier für eine „Intensivbehandlung“ pro Patient/in und Woche nur 50 Minuten Einzeltherapie und 60 Minuten Gruppentherapie vor: „So wenig Psychotherapie wäre ambulant sehr viel einfacher zu organisieren. Bei einem Klinikaufenthalt muss eine leitlinienorientierte Psychotherapie intensiver als ambulante Psychotherapie sein: Mit Blick in die Leitlinien müssen pro Patient/in und Woche mindestens 100 Minuten Einzeltherapie und 180 Minuten Gruppentherapie garantiert werden, um möglichst nachhaltige Heilungserfolge zu ermöglichen.“

Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) ist seit fast dreißig Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Seitdem haben Medizin und Psychotherapie enorme Fortschritte gemacht: Bei den meisten psychischen Störungen empfehlen wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinien Psychotherapie als wesentliches Element. In der Resolution heißt es: „Verwahr-Psychiatrien wie im vorangegangenen Jahrhundert, in denen die Patientinnen und Patienten hauptsächlich Medikamente bekommen - ohne leitliniengerechte Psychotherapie-Angebote - darf es ab 2020 nicht mehr geben: Kliniken müssen verpflichtet werden, dafür ausreichend qualifiziertes Personal – vor allem mehr Psychotherapeut(inn)en zu beschäftigen!“ Den Wortlaut der Resolution finden Sie hier.  

Bereits bei der Delegiertenversammlung im Frühjahr (3. / 4. Mai) war eine Resolution verabchiedet worden, die den Reformbedarf in Psychiatrie-Kliniken thematisiert und Personalmindeststandards für notwendige Psychotherapie-Angebote gefordert hatte: Die Psychotherapeutenkammer nahm die mediale Berichterstattung zu Vorfällen in der Psychiatrischen Klinik Frankfurt-Höchst und über die unterschiedliche Qualität der psychiatrischen Behandlung und der Unterbringung in anderen Kliniken zum Anlass, „das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Land Hessen aufzufordern, sich für eine konzeptionelle Weiterentwicklung der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen stark zu machen und zügig eine leitliniengerechte Behandlung der Patienten sicherzustellen.“

Referentin Dr. Tina Wessels (Bundespsychotherapeutenkammer) erläuterte den langen Beratungsprozess, der zur umstrittenen „Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP) führte.                  Fotos: Robert G. Eberle

Ziel: Bettenbezogene Mindestvorgaben und Bedarfszahlen für Psychotherapeutinnen

Die umstrittene „Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ war auch Thema einer fachöffentlichen Veranstaltung beim Herbst-Delegiertentreffen. Dr. Tina Wessels von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erläuterte den langen Beratungsprozess, in dem einige Akteure - mit Blick auf steigende Kosten - von Anfang nicht die Absicht hatten, echte Verbesserungen für Patienten zu unterstützen. Die in Auftrag gegebene Studie zum Erfassen des Ist-Zustandes der Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik geriet unter einen (nach wie vor strittigen) Manipulationsverdacht. Und die Fachgespräche, die klären sollten, wie Leitlinienempfehlungen in konkrete Therapien (mit dem dafür erforderlichen Personalbedarf) umgesetzt werden könnten, wurden ebenfalls modifiziert: Anfangs war allzu deutlich geworden, dass Psychotherapie in allen Leitlinien mit hohen Evidenzgraden empfohlen wird (und in der stationären Behandlung mit höherer Intensität pro Woche angeboten werden müsste als ambulant üblich). Obwohl der G-BA eigentlich die Regelungen der Psych-PV in eine Richtlinie überführen sollte, blieb so die grundlegende Systematik der Psych-PV erhalten. Es gibt zunächst nur kleine Anpassungen. Als Lichtblick bewertet Dr. Wessels den im Ausbildungsreformgesetz formulierten Auftrag an den G-BA, „die Psychotherapie gemäß ihrer Bedeutung für die Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter durch bettenbezogene Mindestvorgaben für die Zahl vorzuhaltender Psychotherapeuten abzubilden“. Diese Änderung soll auch den „Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung“ (PiA) zu Gute kommen, da die Berücksichtigung in den Mindestvorgaben die Bereitstellung von entsprechenden Weiterbildungsplätzen fördere. Diesen Auftrag müsse der G-BA  bis zum 30. September 2020 erfüllen (mit Wirkung zum 01.01.2021).

 

Abschied und Neubeginn in der Delegiertenversammlung: Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter dankte Elisabeth Gehrlein vom PiA-Sprecherteam für die Mitarbeit. Erstmals vom PiA-Sprecherteam dabei: Eliza Isabel Eckhardt - mit einem Blumenstrauß begrüßt von Vizepräsidentin Else Döring (v. l. n. r.).

Lebhafte Debatte um Reform der Psychotherapeutenausbildung

Wichtiger Tagesordnungspunkt bei der Herbst-DV war die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Obschon alle Delegierten dem Reformgesetz mehrere Mängel bescheinigten, sorgte dieses Thema  für lebhafte Debatten. Ein Teil der DV wollte in einer Resolution Hessens Landesregierung auffordern, „dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und auf gesetzlich verankerte Vorgaben zur angemessenen Finanzierung zu dringen“. Dieser Entwurf fand jedoch keine Mehrheit. Verabschiedet wurde stattdessen ein Antrag, mit der die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen sowohl den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychTherAusbRefG) als auch den vorliegenden Referentenentwurf einer Approbationsordnung begrüßt: „Die Psychotherapeutenkammer Hessen ist dankbar dafür, dass im Deutschen Bundestag nach 15 Jahren Debatte ein Kompromiss gefunden wurde. Das Reformgesetz schafft - trotz einiger erkennbarer Mängel - eine Basis: Damit psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige Psychotherapie-Versorgung bekommen können! Zudem regelt das Reformgesetz auch die sachgerechte Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“! Die Delegiertenversammlung fordert den Kammervorstand deshalb auf, sich in der Politik für eine rasche Umsetzung stark zu machen.“ Mit Blick auf notwendige Konkretisierungen und Nachjustierungen des Reformgesetzes (zum Beispiel bei der Finanzierung der Ausbildung der PiA und PiW sowie bei der Suche nach fairen Übergangsregelungen für die jetzt approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten) ermutigte die DV den Vorstand der Kammer, „seine Aktivitäten und Gespräche mit Akteuren in der Bundes- und Landespolitik weiter fortzusetzen“. 

 

Die Delegiertenversammlung verabschiedete auf ihrer Herbst-Konferenz auch den Haushaltsplan 2020. Die Mitgliederzahl der Kammer steigt weiter kontinuierlich an: Von 5.512 (2018) auf 5.759 (2019). Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag die Zahl der Mitglieder noch bei 3.563 (2009).

 

(rge)

 

 

 

 

 

 

 

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