Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen Deutschlands

21.07.2021 | Kategorie:

Infolge des Starkregens und langanhaltenden Dauerregens in der ersten Hälfte des Monats Juli wurde eine erhebliche Zahl an Städten und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern überschwemmt.

Einige haben nun den Katastrophenfall ausgerufen. Die Bilder, die uns über die Medien aus diesen Regionen erreichen, zeigen ein verheerendes Ausmaß dieser Flutkatastrophe. Die PTK Hessen trauert mit all denen, die Familienangehörige und Menschen aus ihrem Umfeld verloren haben. In diesen Zeiten gilt es, zusammenzuhalten und Solidarität zu zeigen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) bietet unter https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Fokusthemen/_documents/Themen/2021/starkregen.html eine Übersicht der betroffenen Gemeinden und Städte mit den jeweiligen Kontaktdaten der Behörden und Initiativen vor Ort. Ferner sind dort auch weitergehende Informationen zum Umgang mit diesem belastenden Ereignis für betroffene Bürger*innen zu finden.

Auch die Psychotherapeutenkammern NRW und RLP informieren auf Ihren Internetauftritten ausführlich über Bewältigungsmöglichkeiten und bestehende Hilfsangebote für betroffene Bürger*innen und Kammerangehörige, die selbst in Not geraten sind.

Starke psychische Reaktionen treten regelhaft in der Zeit nach einer Katastrophe auf. Jede*r Betroffene kann eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, wenn Hilfe oder auch Rat gesucht wird. Für die Vermittlung von Sprechstunden zur Abklärung von Behandlungsbedarfen und Beratungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation sowie Akutbehandlungsmöglichkeiten helfen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weiter.

Sie haben derzeit freie Kapazitäten und möchten helfen? Neben einem bürgerlichen Engagement und / oder Spenden können Sie gerne prüfen, ob und wie Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten z. B. aufgrund saisonaler Vakanzen Behandlungsmöglichkeiten für die Durchführung von Sprechstunden und / oder Akutbehandlungen zur Verfügung stellen können. Als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut melden Sie Ihre Bereitschaft bitte direkt an die Terminservicestelle Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Sollten Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in privater Niederlassung tätig sein, empfehlen wir die Weitergabe Ihres Angebots an die örtlichen Gesundheitsämter oder die vom BBK genannten Adressen.

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