Kammern in Hessen – Bürokratieabbau jetzt!

05.10.2024 | Kategorie:

„Bürokratieabbau jetzt!“ – Das war das Motto der Veranstaltung. Kammern in Hessen, eine Initiative der 15 Kammerorganisationen in Hessen, hatte ins Kurhaus Wiesbaden geladen. Anlass war die feierliche Übergabe eines Weißbuchs an Staatsminister Manfred Pentz – seit dieser Legislaturperiode Hessischer Minister für Bundes - und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und damit erster Minister für Entbürokratisierung in Deutschland. In ihrem Weißbuch hatten die beteiligten Kammern aus ihrem jeweiligen Arbeitsbereichen Beispiele für bürokratische Hemmnisse gesammelt und um effektive Lösungsvorschläge ergänzt.

Kammern in Hessen - Bürokratieabbau jetzt!

„Bürokratieabbau jetzt!“ – Das war das Motto der Veranstaltung. Kammern in Hessen, eine Initiative der 15 Kammerorganisationen in Hessen, hatte ins Kurhaus Wiesbaden geladen. Anlass war die feierliche Übergabe eines Weißbuchs an Staatsminister Manfred Pentz – seit dieser Legislaturperiode Hessischer Minister für Bundes - und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und damit erster Minister für Entbürokratisierung in Deutschland. In ihrem Weißbuch hatten die beteiligten Kammern aus ihrem jeweiligen Arbeitsbereichen Beispiele für bürokratische Hemmnisse gesammelt und um effektive Lösungsvorschläge ergänzt.

Bei zeitlich begrenzten Abwesenheiten sollte die Mitgliedschaft erhalten bleiben. So können wir durch den Verwaltungsaufwand für unsere Mitglieder und unsere Kammer verringern.

Dr. Heike Winter

Präsidentin, PTK Hessen

Vorschlag zum Bürokratieabbau der PTK Hessen

Problembeschreibung

Das hessische Heilberufsgesetz (HeilbG) knüpft die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer ausschließlich an die Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit in Hessen. Stellen Mitglieder ihre Tätigkeit länger als kurzfristig ein, endet die Kammermitgliedschaft aufgrund der gesetzlichen Regelungen automatisch. Diese Situation tritt am häufigsten nach der Geburt eines Kindes ein. In diesem Fall reduzieren viele unserer Mitglieder (selbständig und/oder angestellt) ihre Berufstätigkeit oder nehmen vollständig Elternzeit zwischen sechs Monaten und drei Jahre in Anspruch. Infolgedessen müssen wir diese Kammermitglieder aus der Mitgliedschaft entlassen. Es ist nicht möglich die Mitgliedschaft vorübergehend ruhend zu stellen, obwohl klar ist, dass die Tätigkeit in absehbarer Zeit wieder aufgenommen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Mitglieder die ihren Wohnsitz in einem angrenzenden Bundesland (z.B.: psychotherapeutische Tätigkeit in Seligenstadt, Wohnsitz in Aschaffenburg) haben, an die dortige Landeskammer übergeben werden müssen. Grund dafür ist die entsprechende Regelung in insgesamt 13 Bundesländern: Die Mitgliedschaft ist an den Wohnsitz geknüpft, wenn keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Mitgliedschaft der Psychotherapeutenkammer Hessen ist mit circa 75 Prozent überwiegend weiblich und zudem mit einem Peak zwischen Mitte 20 und Mitte 40 auch jung, sodass die Thematik regelmäßig auftritt.

Nehmen die Psychotherapeut*innen die Tätigkeit wieder auf, so müssen sie sich unter Angabe sämtlicher Daten neu bei unserer Kammer melden und ggf. auch in der anderen Kammer wieder abmelden. Dies bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand für das Mitglied aber auch für die beteiligten Kammern.

Lösungsvorschlag

Zur Reduzierung des beschriebenen Verwaltungsaufwands, schlagen wir eine entsprechende Änderung des HeilbG vor. Dafür muss eine Regelung geschaffen werden, die die Mitgliedschaft subsidiär an den Wohnsitz knüpft.

Zum Beispiel: „HeilberG NRW (1) Den Kammern gehören alle in § 1 Satz 1 genannten Personen – mit Ausnahme derjenigen, die bei der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind – an, die im Land Nordrhein-Westfalen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hierdurch könnten Entlassungen aus der Mitgliedschaft vermieden werden, bei denen eine erneute Aufnahme absehbar ist (z.B. Elternzeit/Erkrankungen etc.).“

Mit der Ausnahme von Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist diese Regelung bereits in allen weiteren Heilberufsgesetzen der Länder verankert. Die besonderen Interessen der Mitglieder können beitragsseitig berücksichtigt werden.

Prof Dr. Jörg Bogumil, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik der Ruhr-Universität Bochum erklärte in seinem Impulsvortrag wie Bürokratieabbau im Grundsatz gelingen kann und nahm Bezug auf einige der im Weißbuch genannten Beispiele. Vor der anschließenden Übergabe des Weißbuchs fand HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller klare Worte dafür, warum sich die Kammern in Hessen engagieren: „Komplexe Genehmigungsprozesse und eine Flut an Formularen erschweren den Arbeitsalltag. Es wird immer deutlicher: Die Bürokratie, so wichtig sie für Ordnung und Verlässlichkeit auch sein mag, hat ein Maß erreicht, das unser Wachstum hemmt. Deshalb sehen wir als Kammern in Hessen unsere Aufgabe nicht nur darin, den Finger in die Wunde zu legen, sondern auch gemeinsam mit der Politik an konkreten Lösungsansätzen zu arbeiten. Wir wollen zeigen, mit welchen Maßnahmen Sie auf Landesebene für unsere Mitglieder Entlastungen schaffen können, die zugleich den nötigen rechtlichen Rahmen bieten.“
 
Im Anschluss an das Grußwort des Ministers und den Schlussworten von Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen konnten die anwesenden Gäste über die Hürden der Bürokratie und mögliche Lösungen beim entspannten Get-together weiter diskutieren.
 
Einig sind sich jedoch alle: Effektiver Bürokratieabbau für ein innovatives sowie wettbewerbs- und leistungsfähiges Hessen ist nur möglich, wenn alle beteiligten Akteure – Politik, Wirtschaft, Verwaltung – an einem Strang ziehen. Bei den Kammerorganisationen in Hessen wird die Politik auf jeden Fall immer ein offenes Ohr und kompetente Ansprechpartner finden.