Kindernotbetreuung für Psychotherapeut*innen

14.04.2020 | Kategorie:

Am Donnerstag, 09.4.2020 hat das Krisenkabinett der Landesregierung die „Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus“ verabschiedet. Darin ist die Liste der Berufsgruppen erweitert, die Anspruch auf eine Kindernotbetreuung haben. Im §2 Satz 10, w) werden nun explizit auch alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und- therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und – therapeuten aufgeführt.

Am Donnerstag, 09.4.2020 hat das Krisenkabinett der Landesregierung die „Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus“ verabschiedet. Darin ist die Liste der Berufsgruppen erweitert, die Anspruch auf eine Kindernotbetreuung haben. Im §2 Satz 10, w) werden nun explizit auch alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und- therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und - therapeuten aufgeführt. Der Vorstand der PTK Hessen hatte sich gegenüber dem Hessischen Sozialministerium intensiv für eine Klarstellung bezüglich der Zugehörigkeit der Psychotherapeut*innen zur Gruppe der „in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe“ bemüht, weil es in vielen Einrichtungen zu Problemen hinsichtlich der Anerkennung gekommen war.

Wir begrüßen die Erweiterung und freuen uns für alle Kolleg*innen, die die Kindernotbetreuung dringend benötigen, um die Versorgung ihrer Patient*innen aufrechterhalten zu können.

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung2.coronavo_2.pdf

off