Koalition will beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nachbessern

16.07.2026 | Kategorie:

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) wurden gravierende Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung beschlossen. Aber: Es bleibt Hoffnung auf Nachbesserung durch den Entschließungsantrag.

Koalition will beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nachbessern

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) wurden gravierende Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung beschlossen. Aber: Es bleibt Hoffnung auf Nachbesserung durch den Entschließungsantrag. Die zahlreichen Proteste von Psychotherapeut*innen, Kammern, Berufsverbänden und dem psychotherapeutischen Nachwuchs haben sichtbar Druck auf die Politik ausgeübt - wir waren laut und unsere deutliche Kritik hat Gehör gefunden: Nach der parlamentarischen Sommerpause sollen inhaltliche Anpassungen des GKV-BStabG auf den Weg gebracht werden.

Der Antrag sieht unter anderem vor, zukünftig Regelungen zu schaffen, die Ausnahmefälle für die extrabudgetäre Vergütung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Fachtherapeut*innen vorsehen. Auch für die Behandlungen von schwer psychisch erkrankten Menschen sowie von als dringlich eingestuften Fällen soll das gleiche gelten. Dazu ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt einheitliche Kriterien für die Dringlichkeitseinstufung in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten.

Die angekündigten Nachbesserungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz weiterhin erhebliche Einschnitte für die ambulante psychotherapeutische Versorgung mit sich bringt. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Hessen sind daher weitergehende Korrekturen erforderlich, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen dauerhaft sicherzustellen.