Neuere Entwicklungen zur QS – Gruppentherapie

30.11.2021 | Kategorie:

Am 17. Juni 2021 wurde das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ) durch den G-BA beauftragt auch die Gruppenpsychotherapie in das sektorenübergreifende QS-Verfahren mit einzubeziehen. Sobald das Verfahren nach §136 aAbs.2a (Sektorenübergreifende QS) eingeführt ist, ist der G-BA zuständig, sämtliche Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren aufzuheben.

Im August 2021 wurde ein neuer Absatz in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügt (Absatz 6 in den § 136a SGB V). Demnach ist der G-BA verantwortlich für die Entwicklung von Richtlinien, in denen festgelegt wird, wie die Information der öffentlichen Gesundheitsversorgung über die Auswertungsergebnisse des QS-Verfahrens erfolgen muss. Erstmals sollen die Ergebnisse zum 31.12.22 und grundsätzlich einrichtungsbezogen und regelmäßig veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen zu 100% dokumentiert werden. Die Daten der Qualitätssicherung sollen durch Patient*innenbefragungen erhoben werden. Das bedeutet, das datengestützte QS-verfahren zielt auf einen Einrichtungsvergleich ab, der einen Qualitätswettbewerb ankurbeln und die Identifizierung und Sanktionierung von Low-Performern ermöglichen soll.

Der Abschlussbericht des IQTIQ zum QS-Verfahren wurde bereits vorgelegt, allerdings der Öffentlichkeit und vor allem auch der Fachöffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht. Dies wurde von den GKII-Verbänden in einem Brief an den G-BA moniert. Das gleiche gilt für den Zwischenbericht zur Patientenbefragung, der vom IQTIQ vorgelegt, aber nicht veröffentlicht wurde.

Kritik
Die Kritik an dem vom IQTIQ entwickelten Verfahren ist bekannt und vielfältig. Wir wollen nur die wichtigsten Faktoren wiederholen. Grundsätzliche Kritik gibt es am vom IQTIQ entwickelten Qualitätsmodell und den erhobenen Qualitätsindikatoren.

  • Ist eine Patient*innenbefragung im Rahmen der Psychotherapie geeignet, um Qualität zu sichern?
  • Die Praxen behandeln Patient*innen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern! Wie aussagekräftig sind die einrichtungsbezogenen Vergleichszahlen?
  • Wie hilfreich ist eine anonyme Befragung zur Qualitätssicherung, bei der es sich nicht um eine direkte Rückmeldung der Patient*innen an die Therapeut*innen handelt?

Forderungen
Qualitätssicherung ist kein Selbstzweck! Deshalb fordern wir folgende Kriterien an eine sinnvolle QS anzulegen:

  • QS muss einen praktischen und spürbaren Nutzen für die Behandlung bringen.
  • Keine weitere Zunahme der Bürokratie
  • QS-Instrumente sollten erprobt sein, bevor sie in der Praxis eingesetzt werden. Die schon bestehenden QS-Instrumente Intervision und Supervision sollten Berücksichtigung finden.
  • Die Kosten sollten moderat sein.
  • Der geschützte Behandlungsrahmen sollte durch QS nicht gefährdet werden.
  • Durch QS sollte keine Risikoselektion erfolgen.
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