Positives Fazit – erster Bericht der Hessischen Besuchskommission
Der erste Bericht des hessischen Gesundheitsministeriums zu den Besuchskommissionen nach Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz PsychKHG für die Jahre 2022/2023 liegt vor – Fazit überwiegend positiv. Die Besuchskommissionen besuchen mindestens alle zwei Jahre die psychiatrischen Krankenhäuser, in denen Personen nach dem PsychKHG untergebracht werden, und überprüft sie daraufhin, ob die mit der Unterbringung verbundenen Aufgaben erfüllt werden. Somit leisten die Besuchskommissionen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der fundamentalen Menschenrechte der nach PsychKHG zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Personen. Der erstmalig vorgestellte Bericht eine ausführliche Darstellung über die Situation in 25 psychiatrischen Fachkliniken und -abteilungen Hessens.
Positives Fazit, aber auch deutlicher Personalmangel
Die Bilanz der ersten Berichterstattung ist überwiegend positiv: Die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wurden überwiegend erfüllt und die Interessen der Patient*innen seien gewahrt. Mitarbeiter*innen vor Ort praktizierten einen umsichtigen und wertschätzenden Umgang mit den Patient*innen, die Klinikvertretungen zeigten sich aufgeschlossen und kooperativ für eine fortsetzende Zusammenarbeit mit der Besuchskommission.
Trotz des positiven Gesamteindrucks in den Fachkliniken verweist der Bericht jedoch auch auf den beinahe universellen Fachkräfte- und Personalmangel im Kliniksektor. Ebenso liegen in einigen Kliniken auch bauliche Mängel vor, da sie etwa zu klein für die gestiegenen Anforderungen oder auf eine moderne psychiatrische Unterbringung hin nicht ausgerichtet sind. Das Therapieangebot sowie die Fähigkeit, die Zwangsmaßnahmen zu regulieren und zu reduzieren, würden durch die niedrige Personalausstattung beschränkt und wirkten sich auf die Qualität der Versorgung aus. Das führe möglicherweise zu einer Benachteiligung schwer erkrankter Personen. Das Ministerium beobachte diese Entwicklung besorgt und dränge auf verstärkten Einsatz von Personalgewinnungs- als auch -entwicklungsmaßnahmen seitens der Kliniken. Gespräche mit Patien*innen bestätigten die Mängel in den Bereichen Ausstattung, Hygiene und Therapieangebot.
Grundlagen und Aufgaben der Besuchskommissionen
Berufen wurden die Hessische Besuchskommissionen 2019, zwei Jahre nach Einführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das die öffentlich-rechtliche Unterbringung von psychisch erkrankten Personen in psychiatrischen Krankenhäusern seitdem neu regelt und den Einsatz der Besuchskommissionen vorschreibt. 2019 konnten noch einige Besuche stattfinden, Corona-bedingt musste anschließend bis 2022 pausiert werden. Die Zusammenlegung der beiden Berichtsjahre 2022 und 2023 erfolgte ebenfalls aufgrund der verzerrten Zustände in den Kliniken während der Pandemie, welche im Jahr 2022 noch immer anhielten und für keine umfassende Aussage zur Bewertung der Kriterien reichte. Ab 2024 sollen jedoch jährliche Berichterstattungen folgen.
Für jeden Regierungsbezirk in Hessen wurde eine Besuchskommission (für den Regierungsbezirk Darmstadt zwei Besuchskommissionen) für psychiatrische Kliniken durch das hessische Gesundheitsministerium eingesetzt sowie eine separate Kommission für Kinder- und Jugendlichen-Einrichtungen. Die Besuchskommissionen setzen sich aus mehreren multiprofessionellen Mitgliedern zusammen und sind ehrenamtlich und nicht-weisungsgebunden tätig. In jede Kommission wurde eine Psychotherapeut*in berufen. Auch der Vorstand der PTK Hessen ist aktiv in der Besuchskommission: Else Döring, Vizepräsidentin PTK Hessen, ist Mitglied der Kommission für Kinder und Jugendliche, Karl-Wilhelm Höffler, Vorstandsmitglied der PTK Hessen ist Mitglied der Kommission Darmstadt I. Zu den in Augenschein zu nehmenden Klinikbereichen gehören unter anderem eine Begutachtung der räumlichen Ausstattung und Baulichkeit, der (psycho-) therapeutischen Angebote, der Personalsituation sowie insbesondere die Umsetzung der Zwangsmaßnahmen, wie Einrichtungen zur Fixierung und Time Out-Räume.
Hinsichtlich der psychotherapeutischen Ausstattung der Kliniken geht es mir um die Überprüfung der leitliniengerechten Behandlung. Psychotherapie sollte ein grundlegender Baustein sein, von der Aufnahme der Patient*innen, über die Behandlung bis hin zur Nachsorge. Dabei ist es ein zentraler Faktor, dass die Psychotherapeut*innen in der Lage sind, ihre Behandlung auf die Akutsituation anzupassen und einen Ansatz für Psychotherapie und psychotherapeutische Haltung in einer Akutphase einer Psychose zu entwickeln.
Oberste Priorität haben die Rechte und Interessen der Patient*innen, welche nach PsychKHG, zum Beispiel aufgrund akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden müssen, erklärt Höffler. Ebenfalls sei es Patient*innen vor Ort möglich, das persönliche Gespräch mit den Beauftragten zu suchen und von ihren Erfahrungen und möglichen Beschwerdepunkten zu berichten. Regelmäßig sprächen die Mitglieder der Besuchskommissionen mit den Patient*innen/ Kindern und Jugendlichen, die zwangsuntergebracht sind.
Die Besuche der Kommission werden in der Regel drei Tage vorab angekündigt, können aber auch unangekündigt erfolgen. Die Kommission tauscht sich sowohl zu Beginn als auch zum Abschluss der Besuche mit der Klinikleitung aus. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Mitglieder der Besuchskommissionen nicht-weisungsgebunden sind und ihre Berichte ohne die Klinikleitung erstellen. Den gemeinsame Bericht der Kommissionsmitglieder erhält anschließend das hessische Gesundheitsministerium und damit Kenntnis über die Eindrücke, die Missstände sowie Verbesserungsvorschläge. Auf Basis der Ergebnisse des Berichts werden Verbesserungsimpulse an die Kliniken übermittelt.