Stigma und Diskriminierung anstatt mehr Sicherheit
Psychotherapeutenkammer Hessen zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes
Wiesbaden, 16. Dezember 2025 – Trotz aller Gegenstimmen aus den betroffenen Fachbereichen hat der hessische Landtag die Änderungen des Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (PsychKHG) nach 3. Lesung beschlossen. Demnach besteht zukünftig eine Meldepflicht an die Ordnungsbehörden für psychisch erkrankte Patient*innen, die aufgrund einer Fremdgefährdung nach dem PsychKHG untergebracht waren. Bei Entlassung werden die Personendaten und für die Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen an das Ordnungsamt übermittelt. Die Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK Hessen) kritisiert diese Entscheidung deutlich: „Die pauschale Verknüpfung von psychischer Erkrankung und Gewalt durch den Gesetzgeber und Behörden fördert die Stigmatisierung und Diskriminierung betroffener Menschen. Das Vorgehen trifft eine Personengruppe, die ohnehin schon unter einer hohen Belastung, Scham und strukturellen Hürden leidet“, Dr. Heike Winter, Präsidentin PTK Hessen.
Das Ziel der hessischen Regierung, durch diese Gesetzesänderung, eine erhöhte allgemeine Sicherheit zu erreichen sieht die PTK Hessen nicht. „Es ist völlig unklar, welchen konkreten Nutzen die Polizeibehörden aus solchen Meldungen ziehen könnten, da sie weder über die notwendige Expertise noch über die entsprechenden Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen verfügen. Die betroffenen Menschen benötigen ein spezifisches, niedrigschwelliges Versorgungsangebot. Eine Meldung bei den Ordnungsbehörden hingegen wird Gewalttaten nicht verhindern“, betont Else Döring. Die Forderung der PTK Hessen sieht den Ausbau von Präventionsambulanzen sowie eine umfassende Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vor – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Nur durch einen solchen Ansatz können die Würde und die Rechte psychisch erkrankter Menschen gewahrt werden.
Die PTK Hessen verfasste hierzu bereits im Sommer 2025 eine offizielle Stellungnahme, die von Vizepräsidentin Else Döring während der Anhörung im hessischen Landtag am 3. September 2025 vorgetragen wurde. Die Anhörung umfasste Beiträge von insgesamt 36 Expert*innen aus verschiedenen Bereichen: Kommunalvertretungen, Gesundheitsämtern, Stadt Frankfurt, Datenschutzbeauftragten, Richterbund, Verbänden, öffentlichem Gesundheitsdienst, Polizeipräsidium, sozialpsychiatrischem Dienst, leitenden Ärzt*innen psychiatrischer und forensischer Kliniken sowie von Betroffenen- und Angehörigenverbänden. Die große Mehrheit der Teilnehmenden kritisierte den Gesetzentwurf und betonte die Notwendigkeit einer Verbesserung der psychiatrischen Versorgung, insbesondere durch einen Krisendienst. Die PTK Hessen bedauert sehr, dass die qualifizierten Argumente der Expertinnen nicht aufgenommen wurden und eine Rücknahme des Gesetzesentwurfes erfolgte.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen wurde 2001 gegründet und ist die berufsständische Vertretung von über 7.000 Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen, die im Bundesland Hessen arbeiten. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung, überwacht die Erfüllung der Berufspflichten, fördert die Weiterbildung, ist im Bereich des Schlichtungswesens und der Gutachtertätigkeit aktiv und sorgt insgesamt für die Sicherung der hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung. Außerdem setzt sich die Psychotherapeutenkammer Hessen für die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen und die Entstigmatisierung Betroffener ein.
Weitere Informationen unter www.ptk-hessen.de.
