Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar
Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.
»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.
Hintergrund:
Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.