Die Corona-Sonderregelungen für die Online- oder Videopsychotherapie sind um ein weiteres Quartal bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert worden. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Webseite. Das bedeutet, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Einzeltherapiesitzungen, psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen ohne persönlichen Kontakt in einer Online- oder Videokonferenz abhalten dürfen. Selbst der Beginn einer Therapie ist über dieses Medium erlaubt, auch wenn die KBV diesbezüglich empfiehlt, dies nur in besonderen Einzelfällen zu tun.
Die KBV weist außerdem darauf hin, dass für diese Sonderregelung der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) so angepasst wurde, dass "die entsprechende Gebührenordnungspositionen auch abgerechnet werden dürfen, wenn die Leistungen in einer Videosprechstunde durchgeführt wurden."