Sparkurs auf Kosten psychisch kranker Menschen – Honorarkürzung um 4,5 Prozent beschlossen
In den vergangenen Wochen gab es viel Spekulation, seit gestern Abend ist klar: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. In der Summe bedeutet das selbst für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent.
Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht – unsere Mitglieder arbeiten seit Jahren in einem überforderten Versorgungssystem dafür, einer drastisch steigenden Zahl psychisch erkrankter Menschen zu helfen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Der Dank dafür ist eine Honorarkürzung. Dieser Sparkurs auf Kosten psychisch erkrankter Menschen ist absolut inakzeptabel.
Weiterbildung und Versorgung in Gefahr
Auch für die Umsetzung der psychotherapeutischen Weiterbildung und damit den Nachwuchs des Berufsstandes bedeuten die Kürzungen klare Nachteile:
Schon jetzt läuft die neue Weiterbildung schleppend an, da die gesetzliche Regelung zur Finanzierung weiterhin fehlt und auch die bisherigen Honorare eine Einrichtung von ausreichend Weiterbildungsplätzen verhindern. Wir steuern auf ein dramatisches Versorgungsproblem zu. Wen wir heute nicht ausbilden, fehlt uns morgen in der Versorgung!
Im Frühjahr 2025 hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) in einem Positionspapier beschlossen: „Die Sonderstellung psychotherapeutischer Leistungen bei der Kalkulation muss abgeschafft werden“. Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) hatte sich öffentlich dagegen ausgesprochen. Die Entscheidung in den Verhandlungen am 11. März 2026 traf der Erweiterte Bewertungsausschuss, da die Krankenkassen und die KBV sich im Bewertungsausschuss nicht einigen konnten.
„Viele psychotherapeutische Praxen stehen bereits heute durch steigende Kosten und anhaltende Inflation unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. In dieser Situation die Vergütung weiter abzusenken, ist aus unserer Sicht keinesfalls vertretbar – zumal Psychotherapeut*innen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung ohnehin zu den Fachgruppen mit den niedrigsten Honoraren zählen. Die beschlossenen Honorarkürzungen senden ein völlig falsches Signal“, mahnt Dr. Heike Winter.
Aus Mindesthonorar wird Obergrenze
Nach den Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) erwirtschaften Psychotherapeut*innen nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von circa 52 Euro je Arbeitsstunde. Das ist gerade einmal die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der hausärztlichen Versorgung bzw. der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt erwirtschaften. Weil psychotherapeutische Leistungen fast vollständig zeitgebunden sind, ist es Psychotherapeut*innen nicht möglich, mehr Behandlungen pro Zeiteinheit durchzuführen.
Die per Gesetz und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vorgegebene Überprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit auf Angemessenheit soll daher sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen wenigstens ein bestimmtes Mindesthonorar für die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen erhalten. Nach dem vom BSG entwickelten Modell soll es damit Psychotherapeut*innen ermöglicht werden, bei einer bis an die Belastungsgrenze voll ausgelasteten Praxis und Tätigkeit zumindest den durchschnittlichen Ertrag der unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen zu erwirtschaften.
„Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung im Jahr 2026 ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Dabei werden mögliche Einnahmen von Psychotherapeut*innen mit den durchschnittlichen Einnahmen der Facharztgruppen aus dem Jahr 2024 verglichen. Dieser Vergleich verzerrt die tatsächliche Entwicklung der Vergütung. Gleichzeitig wird eine Regelung, die eigentlich ein Mindesthonorar sichern sollte, von den Krankenkassen als eine Obergrenze ausgelegt. Das können wir so nicht akzeptieren“, kritisiert Else Döring.
Wie geht es weiter?
Eine Prüfung der Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium sowie Klageverfahren durch Psychotherapeut*innen sind mögliche und notwendige Maßnahmen. Die Bundespsychotherapeutenkammer plant bereits die nächsten Schritte und ist dazu im Gespräch mit den Verbänden und weiteren involvierten Akteur*innen.
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