Systemische Therapie seit Jahresanfang Leistung der Beihilfe

12.02.2021 | Kategorien: |

Pressemitteilung der BPtK vom 11. Februar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Beihilfe, die Krankenversicherung der Beamt*innen, die Kosten für die Systemische Therapie. Auch die Kostenübernahme für die psy-chotherapeutische Akutbehandlung wurde neu geregelt. Als gravierende Einschränkung bleibt aller-dings: Die Beihilfe bezahlt weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Außerdem dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) aller anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nur noch unter 18-Jährige behandeln.

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