Update: Beihilfestelle erkennt Abrechnungsempfehlungen an
Im September hatte die PTK Hessen über die Verzögerungen bezüglich der neuen Abrechnungsempfehlungen zur Anpassung der psychotherapeutischen Leistungsvergütung für Privatversicherte in Hessen berichtet. Diese sind bereits zum 1. Juli 2024 bundesweit in Kraft getreten – in Hessen kam es jedoch zu Verzögerungen, da die Beihilfestelle eine Änderung der Beihilfeordnung für unabdingbar hielt.
Inzwischen konnte die PTK Hessen die Situation mit der Beihilfestelle klären: „Die Beihilfestelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium in Kassel erkennt die neuen psychotherapeutischen Leistungen vorläufig auf Grundlage der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen mit der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (Geltung ab 01.07.2024) als beihilfefähig an.“ Konkret bedeutet das, dass Anträge positiv beschieden werden können, allerdings sind nur 10 Stunden pro Jahr dabei genehmigungsfrei. Hier wird erwartet, dass die Beihilfeverordnung im Laufe des nächsten Jahres angepasst werden wird.