UPDATE zum Infektionsschutzgesetz (IfSG): Melde- und Übermittlingspflicht ausgesetzt

07.12.2021 | Kategorie:

Mit den Änderungen im IfSG vor knapp zwei Wochen wurden unter anderem auch die Melde- und Übermittlungspflicht der dokumentierten Tests geregelt. In der aktuellen Kalenderwoche 49 wären diese Meldungen dementsprechend erstmals fällig. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dazu heute folgendes Update für Hessen veröffentlicht: "Es zeichnet sich ab, dass der Bundesgesetzgeber kurzfristig den Umfang der Melde- und Übermittlungspflichten spürbar einschränken wird (vgl. BT-Drs. 20/188). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, nur für eine ein- oder zweimalige Meldung hier umfangreiche Meldewege aufzubauen. Die Melde- und Übermittlungspflichten nach § 28b Abs. 3 Satz 7 IfSG werden daher vorerst bis zu einer absehbaren Anpassung der gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt."

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