Videosprechstunde weiter unbegrenzt möglich!

19.06.2020 | Kategorie:

Die Ausnahmeregelungen zur Videotherapie wurden bis zum Ende des 3. Quartals 2020 verlängert. Damit ist die Begrenzung auf 20% der Behandlungsfälle weiter bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Die Ausnahmeregelungen zur Videotherapie wurden bis zum Ende des 3. Quartals 2020 verlängert. Damit ist die Begrenzung auf 20% der Behandlungsfälle weiter bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Ihrer Website hin: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php . Die Psychotherapeutenkammer Hessen hatte dies gemeinsam mit vielen anderen wiederholt gefordert.
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