Wir kritisieren folgende Inhalte:
- Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen werden von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung ausgeschlossen. Das betrifft in Hessen die Hälfte aller Praxen!
- Die gesamte Differenzialdiagnostik soll bei einer Psychiater*in wiederholt werden, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt. Eine unnötige Doppeluntersuchung!
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der die Fehler der Richtlinie
zur ambulanten Komplexversorgung korrigiert, damit flächendeckend ein ausreichendes Versorgungsangebot entstehen kann“, fordert der BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Wir schließen uns dieser Forderung entschieden an!