Wir kritisieren: BMG beanstandet die Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

09.12.2021 | Kategorie:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet und gefährdet damit die ambulante Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen.

Wir kritisieren folgende Inhalte:

  • Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen werden von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung ausgeschlossen. Das betrifft in Hessen die Hälfte aller Praxen!
  • Die gesamte Differenzialdiagnostik soll bei einer Psychiater*in wiederholt werden, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt. Eine unnötige Doppeluntersuchung!

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der die Fehler der Richtlinie
zur ambulanten Komplexversorgung korrigiert, damit flächendeckend ein ausreichendes Versorgungsangebot entstehen kann“, fordert der BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Wir schließen uns dieser Forderung entschieden an!

Mehr dazu lese Sie in der Pressemitteilung der BPTK.

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