WIR SAGEN NEIN!
Zum Sparkurs des Bundesministeriums für Gesundheit!
Was derzeit im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes diskutiert wird, hat konkrete Folgen für die Versorgung vor Ort. Grundlage ist der Bericht der „Finanzkommission Gesundheit“, der am 30. März vorgelegt wurde. Auf dieser Basis hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf erarbeitet, der am 16. April veröffentlicht wurde.
Dabei wird deutlich: Die Honorarkürzungen durch den erweiterten Bewertungsausschuss waren nur der Anfang, die Kürzungen gehen weiter und werden umfassender. Besonders betroffen ist der Bereich der ambulanten Psychotherapie. Geplant ist unter anderem, psychotherapeutische Gesprächsleistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen und Zuschläge für Kurzzeittherapien zu streichen.
Das ist fachlich nicht sachgerecht. Psychotherapie ist an Zeit, Qualifikation und persönliche Leistung gebunden und kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Genau deshalb wurden bestimmte Leistungen ursprünglich extrabudgetär vergütet.
Die Folgen sind absehbar: weniger Planungssicherheit für Praxen, weniger Anreize für niedrigschwellige Angebote und am Ende weniger Therapieplätze. Das trifft vor allem die Patient*innen. Schon heute sind die Wartezeiten lang. Weitere Einschnitte werden den Zugang zur Behandlung zusätzlich erschweren und notwendige Therapien verzögern und das in einer Zeit, in der die Nachfrage nach Psychotherapie weiterhin zunimmt – insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist der Bedarf enorm.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass alle Leistungserbringer Einbußen hinnehmen müssten. Im Bereich der Psychotherapie gehen die geplanten Maßnahmen jedoch weit darüber hinaus. Die Honorarkürzungen führen dazu, dass viele Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Weiterbildung zunehmend erschwert, obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor genau einem Jahr das Gegenteil vereinbart wurde. Beides zusammen hat direkte Auswirkungen auf die Versorgung. Gerade in Zeiten steigenden Bedarfs, wie etwa durch anhaltende gesellschaftliche Krisen, drohen diese Entwicklungen die psychotherapeutische Versorgung spürbar einzuschränken. Das ist kein kurzfristiger Einschnitt, sondern gefährdet die psychotherapeutische Versorgung strukturell und langfristig.
Denn Einsparungen in der psychotherapeutischen Versorgung verschärfen bestehende Probleme, anstatt sie zu lösen.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert:
- die Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die MGV zu verhindern,
- die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen beizubehalten
- eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche einzurichten
- die Finanzierung der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses zu gewährleisten.
