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GKV-BStabG beschlossen – und jetzt?

GKV-BStabG beschlossen – und jetzt?
Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, das gravierende Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung beinhaltet. Kurz davor wurde von der Regierungskoalition ein sogenannter Entschließungsantrag eingebracht, der unter Bezug auf das GKV-BStabG Anpassungen für die ambulante Psychotherapie bei bestimmten Personengruppen vorsieht. Außerdem gibt es einen Eilbeschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der die Honorarkürzungen im ambulanten psychotherapeutischen Bereich vorerst gestoppt hat.
Die Enttäuschung über das beschlossene GKV-BStabG ist groß, insbesondere im Hinblick auf das Engagement, das der Berufsstand in den vergangenen Wochen und Monaten eingebracht hat. Gleichzeitig macht sich eine Unsicherheit breit, viele Fragen bleiben unbeantwortet: Wie konnte es dazu kommen? Was hat die Kammer eigentlich beigetragen? Wer war involviert? Was bedutet das alles und wie geht es nun weiter?
Gerne wollen wir Ihnen gemeinsam mit Michael Ruh, Vorstandsbeauftragter für Psychotherapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, versuchen, Ihnen Antworten auf diese Fragen zu geben.
Wann? Mittwoch, 22. Juli 2026, 18:30 bis 20:00 Uhr
Wo? Online via ZOOM
Kostenbeitrag
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Akkreditiert durch Psychotherapeutenkammer Hessen: 2 FE
Online (ZOOM)

Ansprechpartnerin
Laura Speinger
Leitung Kommunikation
und Veranstaltungen
PTK Hessen
Tel: 0611-5316826
E-Mail: veranstaltung@ptk-hessen.de

Referent
Michael Ruh
PP (TP), KV Hessen (Vorstandsbeauftragter für PT)

Moderatorin
Dr. Heike Winter
Präsidentin Psychotherapeutenkammer Hessen