Bewertungsausschuss beschließt 4,5 Prozent Honorarsenkung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) hat am 11. März 2026 eine Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen. Dieser Beschluss tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die Entscheidung des E-BA hat eine Welle der Empörung und gleichzeitig viele Fragen ausgelöst. Die PTK Hessen möchte auf dieser Seite eine kompakte Übersicht zum Thema Honorar für psychotherapeutische Leistungen geben. Wie entsteht das Honorar? Wer sind die Beteiligten im Entscheidungsprozess? Welche Rolle spielen die Bundes- und Landespsychotherapeutenkammer sowie Verbände? Außerdem finden Sie aktuelle Informationen zum Beschluss der Honorarkürzung, Kommentare des PTK Präsidiums sowie geschichtliche Hintergründe zur Enstehung des Honorars für Psychotherapie.
Die PTK Hessen hat sich in Reaktion auf den Beschluss des E-BA klar und deutlich gegen die Honorarkürzungen positioniert. Um öffentlich ein starkes Zeichen zu setzen, organisiert die Kammer gemeinsam mit Verbänden, PiA, PTW und Studierenden eine Demo am 11. April 2026 um 15 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt. Seien Sie dabei!
Aktuelle Informationen
- 20.03.2026: KBV kündigt Klage gegen den Beschluss des EBA an
- 18.03.2026: Bündnis Psychotherapie Hessen meldet Demo in Frankfurt an - 11.04.2026, 15 Uhr, Opernplatz
- 14.03.2026: Erstes Treffen des neuen Bündnis Psychotherapie Hessen (Verbände, PTK Hessen, PiA, PTW, Studierende)
- 03.2026: Deutschlandweite Demos in Planung und Umsetzung
- 03.2026: Öffentliche Stellungnahmen und Resolutionen gegen den Beschluss durch PTK Hessen, Ärztekammer Hessen, KV Hessen
- 11.03.2026: EBA tritt zusammen und beschließt Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab dem 01.04.2026
- 01/02.2026: BA verhandelt und erzielt keine Einigung, KBV stimmt gegen die Honorarkürzungen
- 25.06.2025: GKV-Spitzenverband veröffentlicht Positionspapier und fordert Kürzung der psychotherapeutischen Leistungen
Kommentar Dr. Heike Winter, Präsidentin PTK Hessen
Die aktuellen Honorarkürzungen stellen nicht nur eine finanzielle Herausforderung dar, sondern sind vor allem ein fatales Signal an ein ohnehin stark belastetes Versorgungssystem. Während die Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe seit Jahren steigt – verstärkt durch Krisen, gesellschaftliche Unsicherheiten und eine zunehmende Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen – werden ausgerechnet die Ressourcen gekürzt, die für eine stabile Versorgung notwendig sind.
Sie sind auch ein fatales Signal an psychisch erkrankte Menschen. Obschon psychische Erkrankungen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland zählen, vermitteln die Kassen das Bild „Ihr seid uns zu teuer, zu viel und Eure Behandlung muss billiger werden“. Aber Psychotherapie ist kein „Luxusgut“, sondern ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Hinter jeder Sitzung steht ein Mensch in einer oft existenziellen Krise: mit Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen oder Essstörungen. Wenn Honorare sinken, bedeutet das langfristig nicht nur eine wirtschaftliche Belastung für Praxen, sondern auch eine Verschlechterung der Versorgung für Patient*innen. Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und steigender Druck auf Behandler*innen sind absehbare Folgen.
Zudem wird die Komplexität unserer Arbeit häufig unterschätzt. Psychotherapie erfordert hohe fachliche Qualifikation, kontinuierliche Weiterbildung, emotionale Präsenz und große Verantwortung. Die Kürzungen stehen in keinem Verhältnis zu diesem Anspruch. Sie vermitteln den Eindruck, als sei diese Arbeit weniger wert als andere medizinische Leistungen – ein Eindruck, der weder fachlich noch gesellschaftlich gerechtfertigt ist.
Ich sehe mit Sorge, dass solche Maßnahmen junge Kolleg*innen abschrecken könnten, sich niederzulassen oder überhaupt den Beruf zu ergreifen. Schon jetzt kämpfen viele Regionen mit Unterversorgung. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, wird sich die Situation weiter zuspitzen. Die ungeregelte Finanzierung der neuen Weiterbildung war ohnehin ein großes Problem, das sich jetzt noch weiter verschärft.
Was wir brauchen, ist keine Kürzung, sondern eine nachhaltige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung: faire Vergütung, bessere strukturelle Rahmenbedingungen und eine gesundheitspolitische Anerkennung der zentralen Rolle psychischer Gesundheit. Alles andere bedeutet, an der falschen Stelle zu sparen – mit langfristig hohen Kosten für die gesamte Gesellschaft.
Kommentar Else Döring, Vizepräsidentin PTK Hessen
Der Beschluss zur Honorarkürzung löst große Empörung und gleichermaßen Verwunderung aus: Laut des Erweiterten Bewertungsausschusses erzielt eine Praxis knapp 200.000 Euro Umsatz pro Jahr mit der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen. Das klingt ziemlich gut, denn damit wären wir im Vergleich mit anderen fachärztlichen Gruppen an der Spitze der Verdienstmöglichkeit.
Der Blick in die Praxis zeigt aber ein anderes Bild. Für diesen Verdienst müsste ein*e Psychotherapeut*in 1.548 Stunden Einzeltherapie im Jahr erbringen. Das entspricht 36 Wochenstunden. Hinzu kommen zwei Stunden Gruppentherapie mit 5 Teilnehmer*innen. Daraus ergibt sich eine 38-Stundenwoche. Rein rechnerisch unproblematisch.
Was der EBA leider nicht einbezieht, ist zum einen, dass 38 Stunden Therapie nicht mit 38 Stunden im Büro vergleichbar sind und zum anderen eine lange Liste an Verwaltung und Organisation: Eine Therapiestunde bedeutet ein hohes Maß an Mental Load – 38 Stunden sind schlicht nicht leistbar. Darüber hinaus sind wir beschäftigt mit TI-Technik, Terminvereinbarungen, Terminabsagen und Neuvereinbarung, telefonischen Sprechstunden, Dokumentation, Testausgaben und -auswertung, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Krisentelefonaten, Krisenterminen, Beantwortungen von Berichtsanfragen, Befundberichten, Verfassen von Gutachten, Praxisreinigung, Materialbeschaffung, und so weiter.
Diese unabdingbaren Aufgaben führen neben 38 Therapiestunden schnell zu einer 70- bis 80-Stunden-Woche. Wer diese Tortur auf sich nimmt, erreicht die Jahreseinnahmen, die der EBA als Datengrundlage für die Honorarkürzung herangezogen hat. Ein unrealistisches Rechenbeispiel sorgt nun dafür, dass wir ab 1. April weniger Honorar für den gleichen Arbeitsaufwand erhalten.
Demo 11. April 2026 in Frankfurt

Wie entsteht das Honorar für Psychotherapeut*innen?
Wer sind die Beteiligten?

GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist die gemeinsame Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht er der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der Verband vertritt die Interessen der Krankenkassen gegenüber Politik, Leistungserbringern und Öffentlichkeit und wirkt maßgeblich an der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen und den Wettbewerb zwischen Krankenkassen in Bezug auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu gestalten. Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge sowie seine Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, deren Landesverbände und letztlich auch für die Versicherten. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds regelt der GKV-Spitzenverband zudem einheitlich die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie organisiert und gewährleistet die ambulante medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter und vertritt die Interessen der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen auf Bundesebene.
Eine zentrale Aufgabe der KBV ist der Abschluss der sogenannten Bundesmantelverträge mit den Krankenkassen. Darin werden unter anderem Leistungen, Abrechnungsregeln und Vergütungsstrukturen für die ambulante Versorgung festgelegt.
Ihr Anspruch ist es, eine flächendeckende und wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen und allen Menschen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen.

Bewertungsausschuss (BA)
Der Bewertungsausschuss (BA) ist ein zentrales Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem. Er legt die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Vergütung vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen fest. Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Jeweils drei Vertreter*innen der KBV und des GKV-Spitzenverbandes bilden das Gremium. Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Bewertungsausschusses ist die Erstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Der EBM definiert welche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähig sind und in welchem Verhältnis sie zueinander bewertet werden. Die Leistungen werden dabei in Punkten dargestellt und bilden die Grundlage für die Vergütung der ambulanten Versorgung.

Erweiterter Bewertungsausschuss (E-BA)
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) wird dann tätig, wenn der Bewertungsausschuss (BA) keine Einigung erzielt – wie in den Verhandlungen am 11. März 2026. Er setzt sich aus einem unparteiischen Vorsitzenden, Prof. Dr. Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement Uni Duisburg-Essen, sowie zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern zusammen, von denen eines von der KBV und eines vom GKV-Spitzenverband benannt wird. Diese Mitglieder dürfen keiner der Trägerorganisationen des BA angehören. Die Beschlüsse des E-BA haben die gleiche Wirkung wie die des Bewertungsausschusses.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist nicht direkt am E-BA beteiligt. Es konzentriert sich aber auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften und die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Sicherung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die Stärkung der Patient*inneninteressen und der Patient*innensicherheit sowie die Gewährleistung von Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Das BMG fungiert als Rechtsaufsicht des BA und kann die Beschlüsse beanstanden.
Wie ist die Rolle der Kammern und Verbände?

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist der Zusammenschluss aller Landeskammern der Psychotherapeut*innen. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, die Interessen der Berufsangehörigen und der Psychotherapie gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden und den Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen auf Bundesebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen zu vertreten. Zudem besitzt die BPtK ein Anhörungsrecht beim Bundesministerium für Gesundheit.
in die Verfahren beim BA und E-BA ist die BPtK nicht direkt eingebunden. Sie ist aber in der Lage, durch ihren Kontakt zur Politik und Berufspolitik Einfluss auf die Entscheidenden zu nehmen. Zum Beispiel durch Stellungnahmen.

Landespsychotherapeutenkammern
Neben der Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder haben Kammern die Funktion, staatliche Aufgaben wahrzunehmen, die das Allgemeininteresse erfordert: Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten, Förderung der Weiterbildung, Schlichtungswesen und Gutachtertätigkeit, Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Sie sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.Den rechtlichen Rahmen für die Kammerorganisation und das Recht, die eigenen Angelegenheiten durch Satzungen und Ordnungen zu regeln, bildet das Hessische Heilberufsgesetz. Es ordnet unter anderem auch die Pflichtmitgliedschaft aller approbierten Berufsausübenden an.
Die Landespsychotherapeutenkammern sind nicht direkt am Prozess der Honorargestaltung beteiligt. Sie können Im Kontakt mit der Politik und der Öffentlichkeit Themen beeinflussen.

Berufsverbände
Berufsverbände repräsentieren die Interessen ihrer Mitglieder. Die Gründung dieser Verbände erfolgte mit dem Ziel, die beruflichen Anliegen sämtlicher Psychotherapeut*innen zu stärken und zu fördern. Als private Initiativen engagieren sie sich sowohl institutionell als auch finanziell für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Psychotherapie. So haben sie maßgeblich zur Einführung des Psychotherapeutengesetzes beigetragen und die Etablierung von Kammern unterstützt. Im Gegensatz zu den Kammern sind Berufs- und Fachverbände eigenständige Vereinigungen, die keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegen und auf freiwilliger Basis gegründet wurden.
Verbände sind nicht unmittelbar in den Honorarprozesse eingebunden. Tatsächlich konnte aber auch durch den unermüdlichen Einsatz von Vertreter*innen von Berufsverbänden in der Vergangeheit eine entscheidende Wende in der Honorarpolitik erreicht werden.
Wie haben sich die Honorare in der Psychotherapie entwickelt?
Geschichtlicher Hintergrund
Ausgangslage bis in die 1990er Jahre
- Psychologische Psychotherapeut*innen sind in der GKV über das Delegationsverfahren eingebunden (seit den 1960er/70er Jahren)
- aber ohne eigenständigen Status als Leistungserbringer
1999: Einführung des Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- führt die Approbation ein
- schafft eigenständigen Heilberuf
- ermöglicht die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und den Zugang zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
Konsequenz für Honorare:
-
- Psychologische Psychotherapeut*innen werden formal Ärzt*innen gleichgestellt (im System)
- aber ohne starke Verhandlungstraditionen und geringe Lobby im Vergleich zur Ärzteschaft
2000–2010: Erste Honorar-Konflikte
- Deutlicher Anstieg der GKV-Ausgaben und Leistungen für Psychotherapie nach 1999, da Nachholbedarf besteht und eine steigende Nachfrage
- führt zur Verdopplung der Ausgaben bis 2006 (u.a. Ausbau der Kassensitze)
- Einkommen pro Praxis steigt zunächst deutlich (+68 % Umsatz) aber unterdurchschnittlich im Vergleich zu Ärzten
Gleichzeitig erste strukturelle Probleme:
- Vergütung im EBM orientiert sich stark am Zeitaufwand
- Psychotherapie ist zeitgebunden (50 Minuten = 1 Einheit)
- keine Skalierung wie bei Ärzt*innen möglich (z.B. technischen Leistungen, Delegieren von Leistungen)
2010-2015: Stagnation und Einkommenslücke
- Psychologische Psychotherapeut*innen erzielen deutlich geringere Überschüsse als Ärzt*innen
- Einkommensdifferenz häufig > 50 %
Mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts führen zu Anpassungen:
- Verpflichtung zur Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung
- Nachvergütungen (z. B. 2012–2015) und Anpassungen im EBM
2015- Heute
- Ausgaben für ambulante Psychotherapie (GKV) haben sich von 2015-2025 verdoppelt
- Grund: 40.000 Leistungserbringer (2024) statt 27.000 Leistungserbringer (2015)
Entwicklung des Stundensatzes (pro 50 Min.) gerundete Werte
- Das Honorar für eine Richtliniensitzung (50 Minuten) hat sich von ca. 81 € (2014)auf ca. 120 € (2026) erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 50 % über 10 Jahre
- 2014 – 2016: Stagnation auf moderatem Niveau (ca. 81–85 €). Die Vergütung orientierte sich primär an der jährlichen Punktwertsteigerung (ca. 1-2 %)
- 2017 (Strukturreform): Ein signifikanter Sprung – mit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung wurden die Honorare für Einzeltherapie auf ca. 89 € bis 92 € (inklusive Strukturzuschlägen) angehoben
- 2020 (EBM-Reform): Weitere gezielte Aufwertung von Gesprächsleistungen. Während die Grundleistungen für die Therapie stabil blieben, wurden begleitende Gespräche (z. B. GOP 23220) von 11,87 € auf 16,92 € pro 10 Min. deutlich erhöht (+42 %)
- 2021 – 2024: Kontinuierlicher Anstieg durch den Punktwert. Der Orientierungswert stieg 2024 auf 11,9339 Cent. Der aktuelle Stundensatz für die Einzeltherapie liegt damit bei ca. 112 €.
- aktuell liegen die Honorare für die Einzeltherapie bei ca. 120 €
Treiber der Honorarentwicklung
- Punktwertanpassungen: Jährliche Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband (z. B. +3,85 % für 2024)
- Strukturzuschläge: Psychologische Psychotherapeut*innen erhalten Zuschläge, wenn sie ein hohes Zeitkontingent an antragspflichtiger Therapie erbringen, um die fehlende Skalierbarkeit gegenüber technischen Leistungen auszugleichen
- BSG-Rechtsprechung: Die Verpflichtung zur "angemessenen Vergütung" zwang die Selbstverwaltung zu regelmäßigen Überprüfungen und Nachbesserungen
Jährlicher Reinertrag Psychologische Psychotherapeut*innen vs. Ärzt*innen:
- Historische Daten und Analysen der DPTv zeigen, dass der Durchschnittsüberschuss aller Ärzte bei ca. 166.000 € lag, während Psychologische Psychotherapeut*innen lediglich rund 61.000 € bis 68.600 € erzielten
- Aktuelle Berichte bestätigen, dass Psychologische Psychotherapeut*innen im Schnitt 20.000 € weniger verdienen als der Durchschnitt aller Arztgruppen