Systemische Therapie

Weiterbildung „Systemische Therapie“

Zusatzbezeichnung Systemische Therapie

Kammermitglieder können bei Vorliegen äquivalenter Voraussetzungen im Bereich Systemische Therapie einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach der Übergangsregelung stellen. Der Prüfungsausschuss Systemische Therapie wurde im Frühjahr 2011 vom Vorstand berufen und nahm im November 2011 seine Tätigkeit auf. Zur Festlegung von Äquivalenzregelungen sichtete der Prüfungsausschuss die Ausbildungskriterien der großen Fachgesellschaften. Nach ausführlicher Überprüfung der relevanten Ausbildungsregelungen empfahl der Prüfungsausschuss dem Vorstand folgende Regelung für eine gleichwertige Anerkennung: Zertifikate der Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG)  – Deutscher Verband für Systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V. sind als Äquivalent für die Weiterbildungsordnung in Systemischer Therapie anzuerkennen. Zur Anerkennung von bei anderen Fachgesellschaften oder Instituten absolvierten Ausbildungen müssen alle Qualifikationsvoraussetzungen, die den Kriterien der Weiterbildungsordnung entsprechen, nachgewiesen werden.

Befugnis für die Weiterbildungsteile Theorie, Klinische Weiterbildung, Supervision, Selbsterfahrung

Für die Weiterbildung in Systemischer Therapie können Anträge auf Befugniserteilung für die Weiterbildungsteile Theorie, Klinische Weiterbildung, Supervision und Selbsterfahrung von Kammermitgliedern gestellt werden. Die Kammermitglieder müssen über die in der Weiterbildungsordnung formulierten Qualifikationskriterien verfügen. Institutionen können einen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsstätte für die theoretische Weiterbildung und für die klinische Weiterbildung stellen. Qualifikationskriterien und Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung und den Antragsformularen zu entnehmen.

Weiterbildungsstätte Befugte*r Homepage
dialog_mX gGmbH Kollaborative Beratungs- und Therapieformen Geschäftsbereich –
Qualität durch Dialog (qd)
Dr. Klaus G. Deissler https://www.dialog-mx.eu/weiterbildung/weiterbildung/app.html
  Gebühren in der Weiterbildung
 
7.

Anerkennung zum Führen einer Zusatzbezeichnung:

 
7.1

Formale Prüfung und Begutachtung

450 €
7.2

Formale Prüfung nach WBO §15, Abs. 1 (als gleichwertig anerkannte WB-Gänge)

200 €
8.

Akkreditierung der WB-Stätten für die klinische Tätigkeit und/oder Stätten für den WB-Teil Theorie (schließt die Anerkennung eines Weiterbildungsbefugten ein) zuzüglich der entstehenden Reisekosten und zuzüglich einer Gebühr von 40 EUR für jede volle Stunde der Abwesenheit vom Dienstort.

300 €
8.1

Formale Prüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 Abs. 4 sowie Teil B7. (als gleichwertig anerkannte WB-Stätten)

200 €
8.2

Jede weitere Befugnis ad personam in dieser Institution (WBO B,7.1):

175 €
8.3

alternativ zu 8.2. bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 Abs. 4 sowie Teil B7.1 (Gleichwertigkeit)

125 €
9.

Akkreditierung als Supervisor*in (WBO B, 7.2)

175 €
9.1

alternativ zu 9. bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 Abs. 4 und 5 sowie Teil B, 7.2 (Gleichwertigkeit)

125 €

 

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