Bereichsweiterbildung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen hat die Weiterbildungsordnung für PP und KJP um die Bereichsweiterbildung Spezielle Psychotherapie bei Diabetes mit Beschluss vom 25. Oktober 2025 ergänzt.
Zusatzbezeichnung Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
Die Bereichsweiterbildung Spezielle Psychotherapie bei Diabetes umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von kognitiven, behavioralen und affektiven Störungen im Zusammenhang mit der Erkrankung Diabetes sowie diabetesassoziierter Folge- und Begleiterkrankungen mit dem Ziel einer Förderung, Erhaltung beziehungsweise Wiedererlangung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit Mitteln der Psychotherapie. Die Bereichsweiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik und Therapie bei Menschen mit Diabetes, Eltern von Kindern mit Diabetes unter Einbezug von Bezugspersonen in ambulanten, teilstationären und stationären sowie anderen institutionellen Versorgungsbereichen und -settings vermitteln.
Die Weiterbildung kann in einem der beiden Altersbereiche „Kinder und Jugendliche“ oder „Erwachsene“ oder in beiden Altersbereichen durchgeführt werden.
Die Weiterbildung in einem Altersbereich umfasst folgende Bestandteile:
- Mindestens 80 Stunden theoretische Weiterbildung
- Mindestens 180 supervidierte Behandlungsstunden (in der Altersgruppe Kinder und Jugendliche sind davon 50 Stunden für eine Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen zu verwenden)
- Mindestens jede 10. Therapiestunde fallbezogene Supervision
- Mindestens 40 Stunden Hospitation
- Mindestens 6 supervidierte und abgeschlossene Behandlungsfälle mit Menschen mit Diabetes
Wird die Weiterbildung in beiden Altersbereichen absolviert, umfasst sie folgende Bestandteile:
- Mindestens 96 Stunden theoretische Weiterbildung
- Mindestens 270 Stunden praktische Weiterbildung, davon jeweils mindestens 90 Stunden im jeweiligen Altersbereich (in der Altersgruppe Kinder und Jugendliche soll die Einbeziehung relevanter Bezugspersonen ein Verhältnis von 1:4 zur Stundenzahl für die Behandlung des Menschen mit Diabetes nicht überschreiten)
- Mindestens 38 Einheiten Supervision unter ansonsten gleichen Bedingungen nachgewiesen werden
- Mindestens 40 Stunden Hospitation
- je 4 supervidierte und abgeschlossene Falldarstellungen pro Altersbereich
Für die praktische Weiterbildung ist es erforderlich, dass die Weiterbildungsstätten als Einrichtungen der ambulanten oder stationären Versorgung von Menschen mit Diabetes auf den Diabetes bezogene psychotherapeutische Behandlungen durchführen.
Weiterbildungsstätten und zur Weiterbildung Ermächtige
Die Weiterbildung erfolgt in zugelassenen Weiterbildungsstätten für Spezielle Psychotherapie bei Diabetes unter Anleitung einer*s in diesem Bereich zur Weiterbildung Ermächtigten. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Derzeit gibt es keine anerkannte Weiterbildungsstätte für die Bereichsweiterbildung Spezielle Psychotherapie bei Diabetes.