Systemische Therapie

Bereichsweiterbildung "Systemische Therapie"

Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen hat die Weiterbildungsordnung für PP und KJP um die Bereichsweiterbildung Systemische Therapie mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 ergänzt und zuletzt mit Beschluss vom 25. Oktober 2025 geändert.

Die Bereichsweiterbildung Systemische Therapie umfasst den Erwerb von Fachkenntnissen und Handlungskompetenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der Systemischen Therapie. Die Bereichsweiterbildung Systemische Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten in zugelassenen Weiterbildungsstätten für Systemische Therapie unter Anleitung einer*s in diesem Bereich zur Weiterbildung Ermächtigten.

Zusatzbezeichnung Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche

Neben dem Erwerb von Fachkenntnissen und Handlungskompetenzen müssen in der Bereichsweiterbildung Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche folgende Richtzahlen erworben werden:

  • mindestens 240 Einheiten Theorie in Systemischer Therapie
  • mindestens 12 Behandlungsfälle im Einzelkontakt (auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen, in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Mehrpersonensetting) unter Supervision, davon mindestens 280 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen, davon 9 Behandlungen (5 bis 25 Stunden) inklusive Bezugspersonen und 3 Behandlungen von mindestens 30 Stunden inklusive Bezugspersonen
  • Supervision eigener Fälle im Verhältnis von in der Regel 1:4 bis 1:8, abhängig vom Kompetenzfortschritt und der Fallkonstellation, davon mindestens 20 Einheiten als Einzelsupervision
  • mindestens 80 Einheiten Selbsterfahrung, davon mindestens 60 Einheiten in der Gruppe
  • mindestens 1 ausführlich dokumentierte Langzeit- und 1 ausführlich dokumentierte Kurzzeitbehandlung

Zusatzbezeichnung Systemische Therapie für Erwachsene

Neben dem Erwerb von Fachkenntnissen und Handlungskompetenzen müssen in der Bereichsweiterbildung Systemische Therapie für Erwachsene folgende Richtzahlen erworben werden:

  • mindestens 240 Einheiten Theorie in Systemischer Therapie
  • mindestens 12 Behandlungsfälle im Einzelkontakt (auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Mehrpersonensetting) unter Supervision,
    davon mindestens 280 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen, davon 9 Behandlungen (5 bis 25 Stunden) und 3 Behandlungen von mindestens 30 Stunden
  • Supervision eigener Fälle im Verhältnis von in der Regel 1:4 bis 1:8, abhängig vom Kompetenzfortschritt und der Fallkonstellation, davon mindestens 20 Einheiten als Einzelsupervision
  • mindestens 80 Einheiten Selbsterfahrung, davon mindestens 60 Einheiten in der Gruppe
  • mindestens 1 ausführlich dokumentierte Langzeit- und 1 ausführlich dokumentierte Kurzzeitbehandlung

Weiterbildungsstätten und zur Weiterbildung Ermächtige

Weiterbildungsstätten können Einrichtungen der Patientenversorgung, insbesondere psychotherapeutische Praxen, Weiterbildungs- und Hochschulambulanzen sowie psychiatrische oder psychosomatische Kliniken bzw. Klinikabteilungen und Rehabilitationskliniken, in denen Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen des Bereichs Systemische Therapie vermittelt werden, werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Folgende Weiterbildungsstätte ist nach der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2021, welche bis zum bis 31. Dezember 2025 gültig war, anerkannt. Diese Weiterbildungsstätte behält nach Abschnitt A § 22 Absatz 3 Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Fassung der Änderungen vom 24./25. Oktober 2025, welche am 01. Januar 2026 in Kraft tratt, ihre Gültigkeit.

WeiterbildungsstätteKontaktLeitung der WeiterbildungsstätteAnerkannt bis
dialog_mx gGmbH
Am Weinberg 12
35037 Marburg

https://www.dialog-mx.eu
dialog+(at)mics.de

Tel. 06421 / 6208 250
Dr. phil. Klaus Deissler Molènes24. März 2030