Kammerwahl 2026

Nutzen Sie Ihre Stimme – wählen Sie in 2026 die neue Delegiertenversammlung
der Psychotherapeutenkammer Hessen

Im Frühjahr 2026 wird die 6. Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK Hessen) gewählt.

Die aktuell gültige Fassung der Wahlsatzung finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter Telefon: 0611-53168-0  und E-Mail: wahlleiter@ptk-hessen.de

Zeitplan Kammerwahl 2026

13.08.2025
Benennung Wahlleiter: Martin Kraushaar durch den Vorstand

11.02.2026 (VSS)    
Wahl des Wahlausschusses

23.02.2026       
Rundschreiben zur Wahlbekanntmachung, § 8 und zur Auslage Wählerverzeichnis, § 7 IV

23.03.-07.04.2026   
Auslegung Wählerverzeichnis, § 7 IV

08.04.2026    
18 Uhr Frist für Einwendungen zum Wählerverzeichnis
sowie für Widersprüche zur Datenweitergabe an die Listen

26.04.2026        
Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, § 9

Ende April 2026 
1. Sitzung Wahlausschuss (Prüfung Wahlvorschläge, Auslosung der Listennr.)

26.05.2026    
Versand Wahlunterlagen an die Mitglieder per Post

26.05.-18.06.2026 Wahlzeitraum
19.06.2026 2. Sitzung Wahlausschuss (Auszählung)

22.06.2026    
Mitteilung an Gewählte

18./19.09.2026 konstituierende Sitzung Delegiertenversammlung (Wahl des Vorstandes)
Wahlaufruf des Wahlleiters

Hier finden Sie ab dem 23. Februar 2026 den offiziellen Wahlaufruf des Wahlleiters der Kammerwahl 2026, Dr. jur. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

 

Wahlausschuss

Hier finden Sie ab Ende Januar 2026 Informationen zur Besetzung des Wahlausschusses sowie im Verlauf die Protokolle der Wahlausschusssitzungen.

 

Wahlergebnis

Hier finden Sie am Abend des 19. Juni 2026 das Ergebnis der Kammerwahl 2026.

 

Informationen für Wahlbewerber*innen

Wie kann ich mich zur Wahl stellen?

Alle interessierten Wahlberechtigten der Psychotherapeutenkammer Hessen können sich bei der Wahl zur Delegiertenversammlung 2026 zur Wahl stellen.

(Nicht wahlberechtigt sind assoziierte Mitglieder und assoziierte Fördermitglieder § 1 Abs. 1 Wahlsatzung)

Dazu müssen folgende Erklärungen bis zum 26. April 2026 um 23:59 Uhr bei der PTK Hessen unterschrieben per Post oder digital per E-Mail (Formulare müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein) eingegangen sein:

  • Wahlvorschlag 2026
    Der Wahlvorschlag wird von den jeweiligen Listensprecher*innen erstellt und unterschrieben (Datum). Er enthält alle Personen, die für eine Liste zur Wahl gestellt werden. Der Wahlvorschlag muss folgende Informationen der einzelnen Personen enthalten: Name, Vorname, akad. Titel, Wohnanschrift, Berufsgruppe (PT, PP, KJP), Ort der Berufsausübung.
  • Bewerber*innenerklärung
    Mit der Bewerbererklärung erklärt jede einzelne Person einer Liste, dass sie mit der Nennung im Wahlvorschlag einverstanden ist. In der Bewerbererklärung müssen folgende Informationen enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Listenname, Datum und Unterschrift.
  • Unterstützer*innenliste
    Mit der Unterstützer*innenliste wird der Wahlvorschlag einer Liste legitimiert. Dies ist die Voraussetzung für die Zulassung einer Liste zur Kammerwahl. Dazu werden folgende Informationen von insgesamt zehn Wahlberechtigten der PTK Hessen benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Datum und Unterschrift. Unterstützer*innen dürfen ebenfalls im Wahlvorschlag enthalten sein und ausschließlich auf einer Unterstützer*innenliste unterzeichnen.

Dazu können Sie gerne unsere Formulare nutzen:

Formular Wahlvorschlag 2026

Formular Bewerbererklärung 2026

Formular Unterstützer*innenliste 2026

Information zur Wahlwerbung

Die zugelassenen Listen erhalten die Möglichkeit, im Vorfeld der Kammerwahl mithilfe von Wahlwerbung auf sich und ihre Zielsetzung für die 6. Wahlperiode aufmerksam zu machen. Die Wahlwerbung kann von den Listen selbst vorgenommen werden: Dazu erhalten die Listen auf Anfrage das Wählerverzeichnis der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK Hessen), um die wahlberechtigten Mitglieder erreichen zu können. Darüber hinaus gibt es die Option, über Kammerkanäle die eigene Liste zu bewerben – zum einen auf der Infoseite zur Kammerwahl 2026 auf der PTK-Webseite und zum anderen im Rahmen von Sonderaussendungen per E-Mail an alle Mitglieder der PTK Hessen.

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis beinhaltet eine Auflistung aller zur Kammerwahl 2026 wahlberechtigten Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hessen mit ihrem Vor- und Nachnamen und ihrer Postanschrift. Im Zeitraum vom 02. März 2026 bis 13. März 2026 wird das Wählerverzeichnis durch die Kammer öffentlich ausgelegt. Mitglieder haben dann die Möglichkeit das Verzeichnis einzusehen und Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis spätestens 16. März 2026, 18:00 Uhr bei dem Wahlleiter schriftlich (Postweg) einzureichen. Außerdem können Mitglieder gegen die Weitergabe ihrer Angaben an Dritte (in dem Fall an die Listen) bis zum 05. März 2026 widersprechen. Das Wählerverzeichnis wird den Wahlbewerber*innen (Listenführer*innen) vom Wahlleiter zum Zwecke der Wahlinformation für die Wahlzeit zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes bleiben unberührt. Die Übermittlung erfolgt auf Anfrage der Listensprecher*innen durch die Geschäftsstelle der PTK Hessen per E-Mail als Excel-Datei. Weitere Informationen dazu folgen Ende Januar 2026.

Infoseite

Um alle wichtigen Informationen zur Kammerwahl 2026 mit den Mitgliedern und Wahlbewerber*innen zu teilen hat die PTK Hessen diese Informationsseite eingerichtet. Sobald der Wahlausschuss die Listen nach der Frist am 26. April 2026 zugelassen hat, können die Listen hier unter dem Punkt „Wahlwerbung der Listen“ auf sich aufmerksam machen. Weitere Informationen dazu folgen Ende Januar 2026.

Sonderaussendungen

Die Listen haben außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der Sonderaussendungen für sich zu werben. Dazu versendet die PTK Hessen die Wahlwerbung der Listen an per E-Mail an alle Mitglieder. Weitere Informationen dazu folgen Ende Januar 2026.

 

Wahlwerbung der Listen

Wahlwerbung

Hier finden Sie ab Ende April die Wahlwerbung der zur Kammerwahl 2026 zugelassenen Listen.

 

 

Wahlleiter: Dr. jur. Martin Kraushaar

Wahlleiter: Dr. jur. Martin Kraushaar

Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Psychotherapeutenkammer Hessen
z. Hd. des Wahlleiters
Frankfurter Straße 8
65189 Wiesbaden
E-Mail: wahlleiter@ptk-hessen.de