Aufruf zur Unterzeichnung der Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung / Petition 148151 bis zum 1. Juni 2023

04.05.2023 | Kategorie:

Die Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK Hessen) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Aufruf zur Unterzeichnung der Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Petition 148151 bis zum 1. Juni 2023

Wiesbaden, 04. Mai 2023 – Die Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK Hessen) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf. „Eine Lösung ist dringend notwendig! Die Praxen und Weiterbildungsambulanzen können die benötigten Stellen nicht finanzieren. Deshalb braucht es eine gesetzliche Regelung und staatliche Förderung und zwar sofort. Die Absolvent*innen stehen wortwörtlich auf der Straße“, appelliert Dr. Heike Winter, Präsidentin der PTK Hessen, „Ohne sie ist auch die zukünftige fachpsychotherapeutische Versorgung in Deutschland nicht mehr gesichert.“ Gemeinsam mit der Bundeskammer, den Landeskammern, Verbänden und Studierenden engagiert sich die Psychotherapeutenkammer Hessen, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.

Felix Kiunke, Psychologiestudent aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zu-kunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/pe-titio-nen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubrin-gen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeut*innenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln. Mehr dazu lesen Sie hier.

off