Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung regeln – Versorgung sichern! Gemeinsamer Brief an Prof. Dr. Lauterbach

30.03.2023 | Kategorie:

Die ersten Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychotherapie haben im Herbst 2022 die Univer-sitäten verlassen. Die Finanzierung der Weiterbildung bleibt ungeklärt. In einem gemeinsamen Brief fordern Psychologie-Studierende, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach jetzt auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen zu verankern.

Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung regeln – Versorgung sichern!

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Dr. Karl Lauterbach

Wiesbaden, den 30. März 2023 – Die ersten Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychotherapie haben im Herbst 2022 die Universitäten verlassen. Rund 1.000 folgen bis Frühjahr 2024 und ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 ansteigen. Nächster Schritt zum Berufseinstieg: Eine 5-jährige Vollzeitweiterbildung. Die Finanzierung dieser Vollzeitstellen ist bis heute ungeklärt.

„Eine Lösung ist dringend notwendig! Die Praxen und Weiterbildungsambulanzen können die benötigten Stellen nicht finanzieren. Deshalb braucht es eine gesetzliche Regelung und staatliche Förderung und zwar sofort. Die Absolvent*innen stehen wortwörtlich auf der Straße“, appelliert Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, „Ohne sie ist auch die zukünftige
fachpsychotherapeutische Versorgung in Deutschland nicht mehr gesichert.“

In einem gemeinsamen Brief fordern Psychologie-Studierende, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach jetzt auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen zu verankern. Der Gesetzgeber hatte 2019 mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThAusRefG) die  Psychotherapeutenausbildung in Form eines approbationsbegründenden Studiums neugeregelt.

„Eine angemessene Bezahlung während der Weiterbildung war das zentrale Ziel der Neuordnung von Aus- und Weiterbildung. Der Gesetzgeber hat es verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln“, kritisieren die Unterzeichner*innen des Briefes. Unter den derzeit ungeregelten Rahmenbedingungen der Weiterbildung sehen sich viele der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten nicht in der Lage, auch in Zukunft für eine angemessene Qualifizierung des Berufsstandes zu sorgen.

Psychotherapeut*innen haben als Angehörige eines akademischen Heilberufs während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird. Das Problem:

  • AMBULANZ Die Einnahmen der Praxen und Weiterbildungsstätten aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes nicht.
  • KLINIKEN In den Kliniken fehlen Planstellen mit ausreichender Finanzierung, die mit Psychotherapeut*innen in Weiterbildung besetzt werden können.

„Die neue Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in darf nicht zu einem Flaschenhals unter Ausbeutungsbedingungen für die jungen Psychotherapeut*innen werden. Gesetzliche Regelungen müssen heute geschaffen werden, damit es in Zukunft genügend Psychotherapeut*innen für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen gibt.“, betont Dr. Winter.

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