Ziel erreicht: Mehr als 72.000 unterzeichnen die Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

01.06.2023 | Kategorie:

Mit mehr als 50.000 digitalen und über 10.000 analogen Unterschriften übertrifft die Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung das Quorum deutlich. Ein großer Erfolg und ein starkes Zeichen für die Einigkeit im Berufsstand.

Ziel erreicht: Mehr als 72.000 unterzeichnen die Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Petition 148151

Wiesbaden, 04. Mai 2023 – Mit mehr als 55.000 digitalen und weit über 17.000 analogen Unterschriften übertrifft die Bundestagspetition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung das Quorum deutlich. Ein großer Erfolg und ein starkes Zeichen für die Einigkeit im Berufsstand. „Wir freuen uns sehr über das tolle Ergebnis und fühlen uns dadurch in unserer Arbeit bestätigt. Vielen, vielen Dank an alle, die die Petition unterstützt haben“, betont Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen. Mit dem Ende der Frist, werden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Donnerstag die analogen Unterschriftenlisten übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich auch BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition wurde von Psychologiestudenten Felix Kiunke gestartet und fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten. In Folge des erreichten Quorums wird in Kürze eine Anhörung zu dem Thema im Bundestag stattfinden.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

Link:

Petition 148151 „Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen“

Petent Felix Kiunke und Vertreter*innen eines breiten Bündnisses des Berufsstandes vor dem Deutschen Bundestag mit mehr als 10.000 analogen Unterschriften. Vertreterin der Kammern: Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer.

Quelle: BPtK/Foto: Valentin Paster

 

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