Gruppenpsychotherapie – neue Angebote ab heute

01.10.2021 | Kategorien: |

Zur Förderung der Gruppenpsychotherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue Richtlinie beschlossen. KBV und GKV-Spitzenverband haben entsprechend eine neue Vergütung festgelegt. Ab 1. Oktober wird eine gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Gruppenangebot, das mit 3-9 Teilnehmer*innen durchgeführt werden kann und auf eine Gruppenpsychotherapie vorbereiten sowie Symptome lindern soll. Die Basisversorgung muss nicht beantragt werden und wird auch nicht auf die Kontingente der Richtlinienpsychotherapie angerechnet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Probatorische Sitzungen gibt es ab jetzt auch in der Gruppenpsychotherapie. Gemischte Gruppen aus Teilnehmer*innen in der Probatorik und der Gruppenpsychotherapie in der Richtlinie sind ebenfalls möglich. Gruppen können von zwei Therapeut*innen gemeinsam geleitet werden. Dies ist praxisübergreifend möglich. Die Gruppengröße bei gemeinsamer Leitung beträgt 6-14 Teilnehmer*innen, pro Therapeut*in 3-9 Teilnehmer*innen. Gruppenpsychotherapie kann ab jetzt auch in Einheiten von 50 Min stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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