Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

Das Hessische Sozialministerium (HMSI) hat eine Information zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen in Hessen herausgegeben. Darin sollen offene Fragen geklärt werden, z.B. zur Dokumentation und Meldung der Nachweise.

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

UPDATE zum Infektionsschutzgesetz (IfSG): Melde- und Übermittlingspflicht ausgesetzt

Mit den Änderungen im IfSG vor knapp zwei Wochen wurden unter anderem auch die Melde- und Übermittlungspflicht der dokumentierten Tests geregelt. In der aktuellen Kalenderwoche 49 wären diese Meldungen dementsprechend erstmals fällig. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dazu heute folgendes Update für Hessen veröffentlicht:

“Es zeichnet sich ab, dass der Bundesgesetzgeber kurzfristig den Umfang der Melde- und Übermittlungspflichten spürbar einschränken wird (vgl. BT-Drs. 20/188). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, nur für eine ein- oder zweimalige Meldung hier umfangreiche Meldewege aufzubauen.
Die Melde- und Übermittlungspflichten nach § 28b Abs. 3 Satz 7 IfSG werden daher
vorerst bis zu einer absehbaren Anpassung der gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt.”

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

Update: Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Testpflicht

Das Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu neuen Corona-Schutzbestimmungen für Arbeitgeber*innen und Beschäftigte (§ 28b IfSG) hat in sehr vielen Praxen und Instituten für Protest und große Verunsicherung gesorgt. Daraufhin trat gestern die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zusammen und formulierte deutliche Kritik.

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