Veranstaltungstipp: 154. Bad Nauheimer „Gespräch SARS-CoV-2 in Deutschland: Pandemie ohne Ende?”

Veranstaltungstipp: 154. Bad Nauheimer „Gespräch SARS-CoV-2 in Deutschland: Pandemie ohne Ende?”

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie hat das Europäische Ausland (mit sehr wenigen Ausnahmen) alle Beschränkungen eingestellt und setzt auf die Kombination von Impfung und sich weiter verstärkender Immunität. Demgegenüber und trotz guter fachlicher Vorschläge zu Exit-Strategien, setzt Deutschland weiter auf ontainment-Elemente und die Idee, das Virus besiegen zu können (zu müssen). Über die Ursachen und Lösungswege diskutieren mit Ihnen aus medizinischer, rechtlicher und gesellschaftspolitischer Sicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet in Kürze

Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet in Kürze

Ab 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich – auch für Psychotherapeut*innen. In einem Ministererlass hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) den Umfang der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie das weitere Verfahren bei den Gesundheitsämtern festgelegt und veröffentlicht.

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

Das Hessische Sozialministerium (HMSI) hat eine Information zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen in Hessen herausgegeben. Darin sollen offene Fragen geklärt werden, z.B. zur Dokumentation und Meldung der Nachweise.

Update Coronaschutzmaßnahmen Hessen

UPDATE zum Infektionsschutzgesetz (IfSG): Melde- und Übermittlingspflicht ausgesetzt

Mit den Änderungen im IfSG vor knapp zwei Wochen wurden unter anderem auch die Melde- und Übermittlungspflicht der dokumentierten Tests geregelt. In der aktuellen Kalenderwoche 49 wären diese Meldungen dementsprechend erstmals fällig. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dazu heute folgendes Update für Hessen veröffentlicht:

“Es zeichnet sich ab, dass der Bundesgesetzgeber kurzfristig den Umfang der Melde- und Übermittlungspflichten spürbar einschränken wird (vgl. BT-Drs. 20/188). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, nur für eine ein- oder zweimalige Meldung hier umfangreiche Meldewege aufzubauen.
Die Melde- und Übermittlungspflichten nach § 28b Abs. 3 Satz 7 IfSG werden daher
vorerst bis zu einer absehbaren Anpassung der gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt.”

off