„WIR SAGEN NEIN!“- Demonstration in Frankfurt am Main
Bündnis Psychotherapie Hessen protestiert gegen Honorarkürzung für Psychotherapie
Frankfurt a.M., 11. April 2026 – Rund 3.000 folgten dem Aufruf des Bündnis Psychotherapie Hessen, um gemeinsam ein Zeichen gegen die Honorarkürzung für Psychotherapie zu setzen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Vor dem Hintergrund steigender Kosten, Inflation sowie steigendem Bedarf und bestehender Versorgungslücken stellt diese Entscheidung aus Sicht des Bündnisses eine fatale Abwertung der Psychotherapie dar.
Bereits 2025 hatte der GKV-Spitzenverband eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in einem Positionspapier gefordert und dabei Kürzungen von bis zu 10 Prozent zur Diskussion gestellt. Eine Einigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) konnte in den Verhandlungen des Bewertungsausschusses (BA) nicht erzielt werden, sodass der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) hinzugezogen wurde. Dieser hat eine Kürzung der Honorare von 4,5 Prozent festgelegt. Außerdem wurden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. Insgesamt ergibt sich daraus selbst für Praxen, die die Zuschläge vollständig erhalten, eine Honorarminderung von rund 2,8 Prozent.
Die Entscheidung trifft auf ein Versorgungssystem, das seit Jahren unter erheblichem Druck steht. Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung ist kontinuierlich gestiegen, lange Wartezeiten auf Therapieplätze haben sich entwickelt. Psychotherapeut*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen und arbeiten bereits heute unter hohen Anforderungen, die neben den Behandlungssitzungen auch Vor- und Nachbereitung sowie umfangreiche Dokumentation und viele weitere organisatorische und bürokratische Tätigkeiten umfassen. Die Berechnungsgrundlage der Kürzungen bilden die tatsächlichen Arbeits- und Kostenstrukturen psychotherapeutischer Praxen nicht realitätsgerecht ab. Eine Reduzierung der Vergütung in einem Bereich mit wachsendem Bedarf steht im Widerspruch zu den Versorgungsrealitäten und untergräbt die Bemühungen, psychische Gesundheit nachhaltig zu stärken. Erforderlich sind verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
