Die neue GOP – Abrechnungsempfehlungen und neue Leistungen

24.09.2024 | Kategorie:

Seit fast dreißig Jahren wurden die Gebührensätze für privat versicherte Patient*innen nicht verändert und lagen seit langem deutlich unter der Vergütung für gesetzlich Versicherte. Jetzt ist es endlich gelungen, eine Aktualisierung des Leistungskatalogs zu erreichen und Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen zu verabschieden.

Die neue GOP – Abrechnungsempfehlungen und neue Leistungen

Am 19. September 2024 fand unser Online-Seminar „Die neue GOP – Abrechnungsempfehlungen und neue Leistungen“ statt. In dieser Veranstaltung wurden die gemeinsamen Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) und der Bundesbeihilfestelle zur Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen bei Privatpatient*innen vorgestellt und erläutert.

In unserer Fortbildung, die von Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter geleitet wurde, erhielten die Teilnehmer*innen wertvolle Einblicke in die neuen Abrechnungsempfehlungen. Dipl. Psych. Dieter Best, der Referent an diesem Abend, ist bekannt für seine Expertise in diesem Bereich und hat sich über viele Jahre hinweg intensiv mit den Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der psychotherapeutischen Abrechnung auseinandergesetzt.

 

Hintergrund der Änderungen

Seit fast dreißig Jahren waren die Gebührensätze für privat versicherte Patient*innen unverändert und lagen deutlich unter der Vergütung für gesetzlich Versicherte. Diese niedrige Vergütung war ein wiederholtes Anliegen des Berufsstands und forderte dringend eine Anpassung. Am 1. Juli 2024 traten nun neue Regelungen in Kraft, die neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen beinhalten. Die Anpassung bestehender Sätze ermöglicht Psychotherapeut*innen ihre Behandlung endlich etwas höher als in der Vergangenheit abzurechnen.

 

Die neue Leistungen lohnen sich!

Auch wenn die Thematik für Anwender*innen zunächst komplex erscheint, sind sich Präsidentin Dr. Heike Winter und Herr Best einig: “Die höhere Bewertung der Leistungen ist die Mühe der Einarbeitung wert!”

Die Empfehlungen sind dennoch als Übergangslösung gedacht, um die bestehenden Vergütungen zunächst schrittweise zu verbessern.

Zu den neuen Leistungen, die seit 1. Juli 2024 abgerechnet werden können, gehören unter anderem:

  • Systemische Therapie
  • EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)
  • Psychotherapeutische Sprechstunden
  • Kurzzeittherapien
  • Gruppenpsychotherapie

Darüber hinaus können Zusatzziffern abgerechnet werden, die für die Einzelleistung zu einem inshöheren Gesamtwert führen.

 

Umsetzung bei Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen

Die neuen Abrechnungsempfehlungen wurden auf der Bundesebene verhandelt und beschlossen und sollen auch in den Ländern gelten, die den Empfehlungen beigetreten sind. Möglicherweise kann es aber zunächst noch zu Anlaufschwierigkeiten die Abrechnungsempfehlungen kommen. Die PTK Hessen ist im Kontakt mit der Hessischen Beihilfe, um offene Fragen zu klären.

Alle Psychotherapeut*innen werden dennoch dazu angehalten, die Empfehlungen schon jetzt anzuwenden und betroffene Patient*innen im Vorfeld zu informieren und aufzuklären. Letztere können sich dann diesbezüglich mit ihrer Kasse bzw. Beihilfestelle Hessen in Verbindung setzen.

 

Fazit

Die Fortbildung hat wichtige Einblicke in die neuen Regelungen gegeben und zeigt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Es ist von großer Bedeutung, die Entwicklungen in der GOÄ/GOP weiterhin zu beobachten und aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

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