Wie dokumentiere ich richtig?
Am vergangenen Donnerstag, den 26. September 2024, veranstaltete die Psychotherapeutenkammer Hessen die Fortbildung “Wie dokumentiere ich richtig? (Teil II)”. Diese griff als Fortsetzung zu einer Veranstaltung im Frühjahr noch einmal die rechtlichen aber insbesondere die praktischen Aspekte der Dokumentation in der psychotherapeutischen Praxis auf und wurde von Else Döring, Vizepräsidentin der Kammer, geleitet.
Als Gast begrüßte sie Dr. Timo Harfst, Diplom-Psychologe und wissenschaftlicher Referent der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der den Teilnehmer*innen in seiner Präsentation umfassende Einblicke in die Notwendigkeiten und Methoden einer korrekten Dokumentation vermittelte.
Ausgangspunkt des Vortrags: die Verpflichtung einer sorgfältigen Dokumentation gemäß der Vorschriften des Patientenrechtsgesetzes bzw. der Heilkammergesetze und Berufsordnung für Psychotherapeut*innen. Harfst betonte, die Dokumentation sei ein wichtiger Bestandteil jeder Psychotherapie und gewährleiste die rechtliche Integrität von Psychotherapeutinnen.
Die Empfehlungen der BPtK als Grundlage
In der Veranstaltung wurden vorrangig die BPtK-Empfehlungen zur Dokumentation im Detail vorgestellt. Dr. Harfst betonte in diesem Zusammenhang, dass Psychotherapeut*innen in ihrer Praxis am besten mit einem standardisierten Dokumentationsbogen arbeiten sollten und empfahl, sich dabei an der Leitlinie zur Dokumentation der BPtK zu orientieren. In einem Exkurs nahm er Bezug auf die neu verhandelten Abrechnungsempfehlungen, die die BPtK mit den Privatkassen und der Beihilfe verhandelt hat.
Die vorgestellten Empfehlungen deckten eine Vielzahl von Aspekten ab, von administrativen Daten bis hin zu spezifischen Informationen über den Verlauf und das Ende der Therapie. Dr. Harfst betonte, die Dokumentationspflicht nicht nur als formale Notwendigkeit, sondern als integralen Bestandteil der Qualitäts- und Therapiesicherung zu verstehen.
Mehr Transparenz für Patient*innen
Ein weiteres wichtiges Thema der Veranstaltung war das Einsichtsrecht der Patient*innen in ihre Behandlungsakten, welches durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neuere Gerichtsentscheidungen weiter gestärkt wurde. Dies hat direkte Auswirkungen auf die therapeutische Praxis: Psychotherapeut*innen sollten darauf vorbereitet sein, dass ihre Patient*innen jederzeit das Recht haben, die Dokumentation einzusehen. Und Psychotherapeut*innen werden dazu angehalten, ihre Dokumentation transparent zu gestalten - eine Chance, das Vertrauensverhältnis zu Patient*innen zu fördern.
Die Veranstaltung endete mit einer ausgiebigen Fragerunde, in der Dr. Harfst auf vielfältige Anliegen und Fragen der Teilnehmer einging. Die positive Resonanz spiegelte die hohe Relevanz der Thematik für die anwesenden Psychotherapeut*innen wider und unterstrich die Bedeutung einer kontinuierlichen Fortbildung in diesem Bereich.