Expert*innen der Veranstaltung:
Dr. Alessa Jansen, Bundespsychotherapeutenkammer
Philipp Mähl, Gematik GmbH
Martin Tschirsich, Berater für Informationssicherheit
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Seit dem 1. Januar 2021 muss die elektronische Patientenakte (ePA) auch durch Psychotherapeut*innen angeboten werden können. Das bedeutet, alle niedergelassenen Kolleg*innen müssen die Patient*innen beraten können, ob eine Nutzung sinnvoll ist und auf Wunsch der Patient*innen die ePA befüllen. Das Ziel der Krankenkassen und des Gesetzgebers ist es, mit der ePA eine Vernetzung zwischen den Leistungserbringenden zu schaffen und auf diese Weise Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Behandlungen zu verbessern und Heilungschancen zu erhöhen.
Die Einführung der ePA hat jedoch von Beginn an vielfältige Diskussionen verursacht und Kritik am Vorgehen des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn ausgelöst – auch in unserem Berufsstand. Im Vordergrund standen dabei die Datensicherheit und die Datenhoheit der Patient*innen. Denn gerade die sensiblen Daten, über die Psychotherapeut*innen verfügen, werden von den niedergelassenen Kolleg*innen als besonders schützenswert angesehen. Große Sorgen haben sich breit gemacht, ob psychotherapeutische Berichte in einer ePA gut aufgehoben sind. Bestärkt wurden die Bedenken durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der das Thema ebenfalls kritisch sieht. Fest steht dennoch: Patient*innen haben ein Recht auf die Nutzung einer ePA und dementsprechend müssen auch wir als Psychotherapeut*innen uns damit beschäftigen.
Zur Unterstützung unserer Mitglieder bieten wir deshalb diese Informationsveranstaltung an. Wir wollen auf die entstandenen Fragen eingehen und Klarheit schaffen. Dazu haben wir drei Expert*innen eingeladen, die sowohl die technischen Voraussetzungen, als auch das Thema der Datensicherheit beleuchten sowie ganz praktischen Fragen beantworten. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.