Online-Veranstaltung „Berufsrecht: Patientenrechtegesetz” am 17. März 2022

17.02.2022 | Kategorie:

In der Fortbildung soll es um diese rechtlichen Fragestellungen gehen, zu der uns einerseits die Berufsordnung verpflichtet, aber auch andere Gesetze, wie in unserem Fall das Patientenrechtegesetz oder das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das im Grundgesetz verankert ist.

Berufsrecht praktisch: Patientenrechtegesetz – Aufklärung, Dokumentation und Akteneinsichtsrecht

17. März 2022
18.30 bis 20.00 Uhr

Experte der Veranstaltung:
Rechtsanwalt Dr. jur. Jan Moeck,
Fachanwalt für Medizinrecht
D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

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Im Praxisalltag kommt es immer wieder zu Fragen rund um das Berufsrecht und der praktischen Umsetzung. Grundlegend sind die Regelungen bekannt, aber im Detail besteht doch häufig Klärungsbedarf. Zum Beispiel dazu, was vor dem Beginn einer Therapie mit Patient*innen abgeklärt werden und gegebenenfalls auch in einem Therapievertrag festgehalten werden muss? Bin ich verpflichtet Patient*innen Einsicht in die Patientenakte zu gewähren? In alle Teile der Akte? Besteht Anspruch auf eine Kopie der Akte? Und was, wenn zu befürchten ist, dass Patient*innen durch das Lesen der Akte Schaden nehmen könnten?

In der Fortbildung soll es um diese rechtlichen Fragestellungen gehen, zu der uns einerseits die Berufsordnung verpflichtet, aber auch andere Gesetze, wie in unserem Fall das Patientenrechtegesetz oder das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das im Grundgesetz verankert ist.

Das Patientenrechtegesetz ist 2013 als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten. Ziel war es, die Position der Patient*innen gegenüber den Leistungserbringer*innen und den Krankenkassen zu stärken. „Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher,“ heißt es dazu auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Dementsprechend befasst sich das Gesetz mit dem Behandlungsvertrag und den Rechten und Pflichten im Rahmen einer Behandlung.

Neben der Darstellung des rechtlichen Hintergrunds der einzelnen Themengebiete werden Sie auch die Gelegenheit für individuelle Fragen aus dem Alltag bekommen.

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